Wo Glaubensfreiheit ihre Grenze findet

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hat die Aktivitäten
von Sekten und Psychogruppen untersucht. Aus dem Abschlußbericht

Zwei Jahre hat eine vom Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission das Treiben von Sekten und Psychogruppen untersucht. Sie kam zum Ergebnis, daß besser von "neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften" gesprochen werden solle. Von diesen Gruppen gingen keine Gefahren für Staat und Gesellschaft aus, jedoch gebe es Gefährdungen. Es wird aus dem Schlußbericht (Bundestags-Drucksache 13/10950, dort z.Zt. nicht on-line erhältlich) das Kapitel über Scientology zitiert, mit Zwischenfazit und Handlungsempfehlungen. (Frankfurter Rundschau am 29.7.98)


Scientology

Die Association for Better Living and Education (ABLE) ist im System der Scientology-Organisation die Abteilung, die sich mit Erziehung und Bildung befaßt.

L. Ron Hubbard formuliert die Aufgabe folgendermaßen:

„das gesamte Gebiet der Erziehung durch die Verbreitung der einzigen funktionierenden Studiertechnologie zu rehabilitieren: Der Studiertechnologie von L. Ron Hubbard."

Das Buch "Kinderdianetik" kann als das formulierte Erziehungsideal für Eltern in der Scientology-Organisation gelten. Es bildet also die Grundlage scientologischer Kindererziehung.

Da der Gründer der Scientology-Organisation davon ausgeht, daß die Definition von "Kind" nichts anderes ist als ein Thetan in kleinem Körper, wird das gesamte Kursprogramm auch für Kinder als zwingend angesehen. Kindliche Phantasie wird im Buch "Kinderdianetik° als psychisch krank definiert. So findet L. Ron Hubbard es "nicht überraschend, daß Kinder Ähnlichkeit mit Psychotikern und Schizophrenen zu haben scheinen".

Um das so als krankhaft eingestufte kindliche Verhalten zu therapieren, wird auch .mit Kindern die Technik des "Auditing" durchgeführt. Dabei sollen schmerzhafte und belastende Erfahrungen ausgemerzt werden, um den sogenannten "reaktiven Verstand" zu beseitigen. Hubbard hält das Auditieren von Kindern für möglich, nachdem das Sprechen erlernt wurde.

Er empfiehlt aber "schweres Prozessing" ab einem Alter von fünf Jahren. Mit der Rückführung in vorgeburtliche Ereignisse will Hubbard bis zum Alter von zwölf Jahren warten.

Im Rahmen der scientologischen Regeln existiert auch ein "Security Check" für Kinder, der mit der Frage beginnt "Was hat Dir jemand verboten zu erzählen?" Dabei wird das Kind mit einem Fragenkatalog von über hundert Fragen konfrontiert. Die Vorgehensweise besitzt Verhörcharakter und zielt darauf ab, beim Kind Belastendes und Negatives hervorzulocken, an dem die Engramm-Löschung ansetzen kann` Kinder scheinen durch Auditing und interne Anweisungen bei Scientology bereits früh dem Versuch ausgesetzt zu sein, bei ihnen alles Belastende, Schwäche und Emotionale auszumerzen, sie auf Stärke zu orientieren und an Unempfindsamkeit gegen Schmerz und Schwäche zu gewöhnen, um damit empfindungslose "Übermenschen" zu erzeugen.

Einem Aussteigerbericht kann entnommen werden, daß Kinder dazu angehalten werden, sich jeden Tag ein Lernprogramm aufzuerlegen, über das sie eine Art statistisches Tagebuch zu führen haben, mit dem sie systematisch bewertet werden. Diese Praktiken können als frühe Einführung in Formen der Unterwerfung unter Fremdkontrolle verstanden werden.

Halten sich die Eltern an das vorgegebene Erziehungsideal, wachsen die Kinder im geschlossenen ideologischen System der Scientology-Organisation auf. Das Aufwachsen mit der Ideologie soll dadurch gewährleistet werden, daß die Kinder in organisationseigenen Kindergärten und Schulen betreut und unterrichtet werden.

Aus den vorliegenden Berichten und Anweisungen kann gefolgert werden, daß Kinder bereits früh ein den Erwachsenen ähnliches Tagesprogramm im Umfeld von Scientology zu absolvieren haben. Im Vordergrund der Aktivitäten von Eltern sollte immer der Nutzen für die Organisation stehen. Bezeichnend dafür ist eine interne Anweisung für die scientologische Elite-Einheit Sea-Organization (Sea-Org), in der Eltern dazu aufgefordert werden, selbst die zugestandene tägliche, einstündige Familienzeit für die "Produktion` aufzugeben.

Damit werden nahe, verläßliche und kontinuierliche Eltern-Kind-Beziehungen zumindest erschwert und das Kind erfährt bereits früh - vermittelt über seine Eltern -, daß die Arbeit für Scientology die absolute Priorität besitzt. Dies kann bis zur Vernachlässigung der Kinder durch ihre Eltern führen, da die scientologischen Eltern in der Regel verinnerlicht haben, daß das oberste Ziel die Expansion der Scientology-Organisation ist und sie die Auffassung vertreten, ihre Kinder ebenfalls in diesem Sinne erziehen lassen zu müssen.

Die extremste Form für Kinder innerhalb der Organisation gilt für diejenige die in der Sea-Org aufwachsen. Da die Sea-Org innerhalb der Scientology-Organisation als Elite-Einheit gilt, wird von vielen scientologischen Eltern angestrebt, ihre Kinder im scientologischen Sinn Karriere machen zu lassen.

Insbesondere ist hier auf die Darstellung einer jugendlichen Aussteigerin hinzuweisen, die in einer Scientologen-Familie aufwuchs und im Alter von elf Jahren nach Deutschland kam. Bis zum Alter von sechzehn, siebzehn Jahren seien ihre Erfahrungen mit Scientology nicht umfassend gewesen. Sie habe lediglich in den Schulferien probeweise einige Wochen für Scientology gearbeitet und sei aufgrund familiärer Probleme, damit sie sich mit ihrer Stiefmutter besser verstehe, in einen Kommunikationskurs geschickt worden und habe danach noch Einstiegskurse für Scientology absolviert, was ihr am Anfang Spaß gemacht habe.

Am stärksten scheint insgesamt die familiäre Erziehung und insbesondere die Haltung ihres Vaters gewirkt zu haben. Sie berichtet davon, daß sie in der Schule nie habe sagen dürfen, daß ihr Vater und ihre Stiefmutter Scientologen seien. Sie sei insgesamt isoliert aufgewachsen. Die Haltung ihres Vaters ihr gegenüber sei gewesen, daß sie alles schaffen könne, daß es ihr Problem sei und sie es selbst wissen müsse. Von klein auf, auch wenn es zu Hause Ärger oder Probleme gegeben habe, habe er gesagt, sie sei nicht vier Jahre alt (das Alter, in dem ihre Mutter starb), sondern ein Thetan und müsse es selbst bewältigen. Scientologen, so stellte sie bilanzierend fest, erwarteten sehr viel, zu viel von Kindern. Im Alter von sechzehn, siebzehn Jahren habe es verstärkt familiäre Probleme gegeben. Die neue Freundin ihres Vaters habe, nach dessen Trennung von ihrer Stiefmutter, nicht damit gerechnet, daß sie mitkomme und erklärt, sie wolle sie nicht in ihrem Haus haben. Ihr Vater habe gesagt, sie sei ein Thetan und solle sehen, wo sie bleibe. Sie könne ja in der Organisation arbeiten und bekäme dafür ein Dach über dem Kop Das habe sie einige Wochen gemacht und nie genau gewußt, so sie bleiben könne. In dieser Phase sei man an sie herangetreten und habe gefragt, ob sie nicht Staffmitglied werden wolle. Anwerber von Flag, Kopenhagen und St. Hill hätten auch versucht, sie zu rekrutieren. Äußerungen, daß sie sehr qualifiziert, intelligent und kompetent sei, hätten ihr sehr gefallen. Sie habe sich schließlich für St. Hill und die Sea-Org entschieden und neben ihr hätte auch ihr Vater den Vertrag über "eine Billion Jahre" unterschrieben. Für ihren Vater sei das wichtig gewesen, weil er selbst an demselben Versuch früher gescheitert sei und nun die Hoffnung in seine Tochter gesetzt habe. Durch diesen Vertrag seien ihre Probleme "gelöst° worden, denn sie habe dadurch einen Platz zum Wohnen, Essen und Versorgung gehabt. -

Von ihrer Arbeit in St. Hill berichtete die jugendliche Aussteigerin, daß sie von 8 bis 16 Uhr studiert, also die Kurse für die Sea-Org absolviert hätten. Abschließend seien sie gedrillt worden und dann habe es körperliche Arbeit gegeben. Man habe keine Pause machen dürfen und den ganzen Tag über habe es nur zwei halbe Stunden Essenspause gegeben. Man habe überall hin „joggen" müssen und keine Ruhe gehabt, weil man die optimale Produktion hätte erreichen müssen. Sie hätten so gut wie nie frei bekommen und auch die versprochene Entlohnung nur selten und nicht in der versprochenen Höhe erhalten. Auch die Schule hätten sie fast nie besucht.

Das sei auch bei einer dreizehnjährigen Freundin, die zugleich ihre Vorgesetzte gewesen sei, der Fall gewesen. Sie hätten beim Bau einer Sauna mitgeholfen und dabei häufiger die ganze Nacht durchgearbeitet und mit wenig oder gar keinem Schlaf am nächsten Morgen ihre Kurse direkt weitergeführt. Sie sei sehr erschöpft gewesen, habe Rückenprobleme bekommen, und die Arbeit sei ihr sehr schwer gefallen. Sie habe immer zu wenig Schlaf gehabt. Auch als sie krank gewesen sei, habe sie arbeiten müssen, und auch auf Verletzungen durch die Arbeit sei keine Rücksicht genommen worden. Es sei ihnen keine ausreichende Schutzkleidung ausgehändigt worden, auch bei gefährlichen Arbeiten nicht, z. B. wenn sie mit Säure gearbeitet hätten. Man habe gesagt ein Thetan könne alles.

Nach sechs Wochen habe sie nach Hause zurück gewollt, auch weil sie sich einsam gefühlt habe und alles so unpersönlich gewesen sei. Man habe sie daraufhin stundenlang all ihre Fehler aufschreiben lassen und sie damit unter Druck gesetzt, daß man gesagt habe, wenn sie jetzt gehe, sei sie ein Versager und eine Schande für ihre Familie. Als sie sich weiter gewehrt habe, sei sie angeschrien und öffentlich vor allen gedemütigt worden. Die Arbeit sei noch schwerer geworden und teilweise habe sie keine Essenspausen mehr bekommen.

Als sie einen Fluchtversuch unternommen habe, sei sie von Security-Guards festgehalten und stundenlang in ein`Zimmer gesperrt worden. Danach sei sie systematisch bewacht und kontrolliert worden. Besonders problematisch seien Widerstandsversuche dadurch, daß man sich niemandem anvertrauen könne, weil sofort alles weitergeleitet würde. Zudem würden Telefongespräche abgehört und die Post kontrolliert. Sie selbst sei in dieses System auch involviert gewesen, habe andere überwacht, deren Post geöffnet und kontrolliert.

Nur dadurch, daß sie sich eine Zeitlang strategisch total angepaßt habe, hätten die Kontrollen nachgelassen und ihr sei es gelungen, geschickt und glaubwürdig darzustellen, daß ihr Vater sehr schwer erkrankt sei. Dadurch habe sie drei Wochen Urlaub für Deutschland erhalten. Möglichkeit habe sie genutzt, um Scientology zu verlassen, was ihr nur durch Unterstützung anderer gelungen sei. Ihr Vater habe sie nicht verstanden und gesagt, sie solle in Scientology nicht genauso versagen wie er selbst, und wenn sie nicht zur Sea-Org zurückgehen würde, sei sie nicht mehr seine Tochter.

Obwohl sie sehr froh gewesen sei, aus St. Hill zu entkommen, sei sie anschließend in eine Krise geraten, weil sie ihre Freunde verloren habe, sowohl die aus Scientology als auch ihre früheren Freunde. (...)

Abschließend bleibt anzumerken, daß diese Skizzen zu unterschiedlichen neuen religiösen und psychokultischen Gruppierungen und Strömungen auf Gefährdungspotentiale hinweisen, die im Rahmen programmatischer Äußerungen naheliegen und durch Berichte erhärtet werden. Keinesfalls dürfen diese Hinweise aber als faktisch vorfindbare, generelle Praxis des Umgangs mit Kindern in diesen Gruppen mißverstanden werden.

Faktisch ist von einer großen Streubreite des Umgangs mit Kindern und der Qualität der Eltern-Kind-Beziehungen auch in diesen neuen religiösen Milieus und Gruppen auszugehen.

Pädagogische Konflikte und daraus resultierende Gefährdungen für Kinder und Jugendliche beziehen sich erstens auf die Binnenrealität der Familien, also die Eltern-Kind-Beziehungen selbst sowie die Wirkungen der Gruppen und Milieus, in die sie eingebettet sind, zweitens auf das Verhältnis der Heranwachsenden zu anderen pädagogischen Einrichtungen und zu den außerschulischen Lebenabereichen der Kinder und Jugendlichen und schließlich drittens auf die Konsequenzen der jeweiligen Lebensformen, pädagogischen Überzeugungen und Praktiken für die Individuation und die reflexive soziale Integration der Heranwachsenden.

Damit werden in diesem Abschnitt notwendigerweise vereinfachend - lediglich die problembehafteten, gefährdenden Potentiale derartiger Bewegungen, Gruppen und Milieus für Kinder und Jugendliche skizziert. Stabilisierende, entwicklungsfördernde und Möglichkeiten eröffnende Aspekte werden hier nicht thematisiert und müssen künftig wissenschaftlich untersucht werden. Daraus darf nicht geschlossen werden, daß die Einmündung oder die Einbindung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen/Postadoleszenten in derartige Gruppen und Bewegungen nur gefährdende und problemerzeugende Aspekte aufweist. (. . . )

Fazit

Es bleibt festzuhalten: Religiöse, ideologische und weltanschaulich orientierte Erziehungs- und Bildungsprozesse in pluralen Formen sind ein selbstverständlicher Bestandteil einer kulturell weit modernisierten Gesellschaft. Von seiten des Staates muß es dabei um die Wahrung und Sicherung dieser weltanschaulich und religiösen Vielfalt gehen.

Konflikterzeugend werden religiös un~ weltanschaulich geprägte Erziehungs- und Bildungsprozesse nur dann, wenn mit ihnen Gefahren für die körperliche, geistige und seelische Integrität von Kindern und Jugendlichen einhergehen. Nur dann sind staatliche Eingriffe in die weltanschaulich-religiöse Erziehung im Rahmen von Familien, Milieus und Erziehungs- bzw. Bildungseinrichtungen legitim. Derartige Gefährdungen lassen sich in neuen religiösen bzw. ideologischen Gemeinschaften oder Bewegungen und in Psychogruppen feststellen. Diese dürfen aber keinesfalls verallgemeinert werden und bedürfen einer einzelfallorientierten Überprüfung und Diagnose. Wieweit der· artige Gefährdungen in diesen Gruppen und Bewegungen allerdings generell deutlicher ausgeprägt sind als in anderen Milieus und Lebensformen, kann bislang nicht hinreichend beantwortet werden und muß somit offen bleiben.

Die Enquete-Kommission ist zu der Auffassung gelangt, daß die bestehenden Gesetze zur Regelung der auftretenden Konflikte und Gefährdungen ausreichen. Es bleibt aber darauf hinzuweisen, daß die Berufung auf Artikel 4 Grundgesetz nicht als Legitimation für Kindesschädigung oder -mißhandlung fehlinterpretiert werden darf. Glaubensfreiheit findet hier eine ihrer Grenzen.

Die Enquete-Kommission empfiehlt:

a) Eine weitere sachliche, Generalisierung vermeidende und differenzierte Aufklärung über und Sensibilisierung für Kindesschädigungen im Zusammenhang religiöser weltanschaulicher und ideologischer Milieus und Gruppen. Dabei ist sowohl eine Bagatellisierung als auch eine unzulässige Verallgemeinerung von Kindesmißhandlungen mit der Gefahr von Stigmatisierungen gegenüber neuen religiösen und ideologischen Milieus und Gruppen zu vermeiden.

b) Diese Aufklärung sollte in Form von Weiterbildungen nicht nur, aber vor allem, auf im Bereich der Jugendhilfe Tätige auf Lehrer und Pädagogen insgesamt, auf entsprechende Beratungseinrichtungen sowie auf Juristen und die Ermittlungsbehörden zielen. Eine Ausweitung entsprechender Fortbildungsangebote ist anzustreben

c) Es ist davon auszugehen, daß die auftretenden Probleme und Konflikte zwischen Eltern Kindern, Jugendlichen, Angehörigen und deren Umfeld einen deutlichen Beratungsbedarf erzeugen. Es ist anzustreben, dieses Beratungsfeld weiter zu strukturieren und zu professionalisieren.

d) Es ist dringend erforderlich, den Wissensstand über die Situation von Kindern und Jugendlichen in neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften, Bewegungen und Psychogruppen zu verbessern. Hier sind vor allem empirische wissenschaftliche Studien zur Erziehungs- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen erforderlich die in diesen Gruppen und Milieus aufwachsen. Insbesondere gilt es die Phänomene des "rituellen Mißbrauchs" weiter zu erhellen. (.. .)



Stellungnahme

In zweijähriger Arbeit (Mai 1996 bis` Mai 1998) hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" die im deutschen Sprachraum quantitativ wie qualitativ bislang intensivste Analyse des Phänomens der neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen durchgeführt. Diese bezog sich auf die neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen, d.h. auf den organisierten, fest institutionalisierten Teil des Phänomens, wie auf das notwendig miteinzubeziehende, oft informelle Umfeld den sogenannten Psychomarkt, den Markt und die Angebote der Lebensbewältigungshilfe, Mischformen zwischen (vorgeblich) religiös, weltanschaulich und ideologischer Zielsetzung und Wirtschaftsbetrieb, schließlich Strukturvertriebe. Primärer Gegenstand der Analyse waren die in diesem Zusammenhang auftretenden Gefahren und Konflikte. Diese sollten erhoben werden, um das hier liegende Gefahrenpotential realistisch einschätzen und Maßnahmen der Information und Prävention, des Schutzes und der Hilfe initiieren zu können. (...)

Die Ergebnisse (der Kommission, d. Red.) lassen sich sehr komprimiert so formulieren: Das zahlenmäßig eher als gesellschaftliche Minderheit einzuschätzende Phänomen der neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen zeigt ein die quantitative Dimension beträchtlich übersteigendes Konfliktpotential, dessen Ursache vor allem die Qualität d. h. Zustandekommen Ausmaß, Zielsetzung und Folgen hier stattfindender Bindungen und daraus resultierender Lebensverbindlichkeiten ist. Einzelne Gruppen weisen darüber hinaus ein hohes politisches Konfliktpotential auf.

Dabei läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit hoher Sicherheit sagen: Die individuell und im sozialen Nahbereich festzustellenden, aus solchen Bindungen und Verbindlichkeiten resultierenden Konflikte dominieren bei weitem.

Dies betrifft Ehe und Familie, Eltern-Kinder-Verhältnis, körperliche und psychische Gesundheit, finanzielle Verpflichtungen etc. Die hier auftretenden Konflikte sowie deren Implikationen und Konsequenzen haben auch rechtliche - in selteneren Fällen strafrechtliche Aspekte.

Solche Bindungen im Bereich neuer religiöser und ideologischer Gemeinschaften' und Psychogruppen samt genanntem Umfeld kommen in aller Regel nicht einseitig zustande, d.h. nicht allein als Folge unter Umständen manipulativer Werbe- und Konversionsstrategien von Gruppen und deren Protagonisten.

Menschen suchen und finden hier Antworten auf individuelle und soziale Lebensprobleme und Sinnfragen und lassen sich deshalb auf mehr oder minder intensive Bindungen und Verbindlichkeiten ein. Dabei überwiegen die zeitlich begrenzten Engagements gegenüber Dauerbindungen. Die hier liegenden Probleme und Gefahren können beträchtlich sein, es muß jedoch auch der individuelle und soziale Zugewinn, den Menschen erfahren (können), mit in Betracht gezogen werden.

Ein zentrales Ergebnis der Arbeit der Enquete-Kommission in diesem Zusammenhang ist, daß es keine spezifische "Sektenbiographie" gibt. Vielmehr muß für das Verständnis der Zuwendung zu neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen die gesamte individuelle Lebensgeschichte betrachtet werden. Es ist festgestellt worden, daß mit der Einmündung in derartige Gemeinschaften eine lebensgeschichtliche Problematik mit unterschiedlichem Erfolg bearbeitet wird. (. . .)

Ein eigenes Thema sind Kinder und Jugendliche in neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen. Ohne die Probleme einer engen, rigiden und abschließenden Sozialisation zu verkennen, muß man sich vor Pauschalurteilen hüten. Ferner gilt auch hier das Elternrecht der religiösen Erziehung, und keineswegs können einseitig modernisierte Erziehungs- und Lebenskonzepte gegenüber traditional motivierten begünstigt werden. Zum Eingriff bei realer psychischer oder physischer Gefährdung von Kindern reicht das vorhandene rechtliche Instrumentarium. Es muß freilich besser bekannt sein und auch angewendet werden.

Die nicht zu bestreitenden religiösen und weltanschaulichen Motive und Implikationen der Zugehörigkeit zu neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen begrenzen staatliches Handeln. Der Staat hat gemäß der in Artikel 4 Grundgesetz festgeschriebenen Neutralität und Toleranz die Entscheidung und das Bekenntnis des einzelnen zu seinem Glauben zu respektieren. Allerdings ist er zum Handeln verpflichtet, wo grundlegende Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger verletzt werden. Darüber hinaus kann und sollte der Staat in präventiver Weise über mögliche Gefahren aufklären.

Auch zeitlich oder vom Umfang des individuellen Engagements her begrenzte Bindungen und Verbindlichkeiten, etwa bei Angeboten des "Psychomarkts" und der Lebensbewältigungshilfe, können weitreichende Konsequenzen z.B. psychischer oder finanzieller Natur haben. Ohne Pauschalierung ist festzuhalten, daß zumindest ein Teil der in sogenannten "Psychogruppen" praktizierten oder auf dem Psychomarkt angebotenen Techniken und Therapien erhebliche Eingriffe in die menschliche Psyche darstellen können, so daß entweder auf Gründ der Problematik der Techniken und Therapien selbst oder auf Grund ungekonnter Praxis Menschen , seelischen und körperlichen Schaden erleiden können.

Die Annahme einer "Sekten-Konversion" durch eigene "Psychotechniken" wie "Gehirn-, Seelenwäsche" oder "Psychomutation" ist zugunsten breiter angelegter Modelle aufzugeben. Gleichwohl kann es im Zusammenhang der Zugehörigkeit zu neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen zu Formen massiver psychosozialer Abhängigkeit kommen, zumal wenn dies durch bestimmte Techniken und Therapieformen gefördert wird. In diesem Zusammenhang sind zwar die Eigenaktivität und Selbstbestimmung des einzelnen nicht aufgehoben, sie können aber massiv überlagert werden. Zumal labile, vulnerable und prämorbide Personen können hier besonders gefährdet sein.

Gezielt kriminelles Handeln und Verhalten ist feststellbar und wird durch die massive Innen-Außenspannung mancher Gruppen im Sinn einer potentiellen oder latenten Kriminogenität begünstigt, ist aber gegenüber den angesprochenen Konflikten im individuellen und sozialen Nahbereich sekundär.

Nur ein Teil der neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen ist massiv konfliktträchtig. Hierbei ist auch die Dynamik der Gruppenentwicklung mit zu berücksichtigen, entweder in Richtung Öffnung, Veralltäglichung etc. oder in Richtung Abschließung, Radikalisierung etc. Die Enquete-Kommission konnte sich bei ihren Gruppenanhörungen ein Bild davon machen, daß bei einigen in der Vergangenheit regelmäßig als hoch problematisch angeführten Gruppen Prozesse der Veränderung und Öffnung zumindest initiiert und auf den Weg gebracht sind. Hier ist die weitere Entwicklung abzuwarten. (.. .)

Bezüglich der laut Einsetzungsbeschluß hier besonders zu untersuchenden Gruppenstrukturen, Aktivitäten und Ziele ist festzustellen, daß diese zunächst und grundsätzlich nicht aus dem Rahmen von Religionen, religiöser Gruppen, Weltanschauungsgemeinschaften, aber auch anderer gesellschaftlicher Gruppen fallen. Es kann dem zumal religiösen und weltanschaulichen Gruppen eigenen Anspruch auf Verbindlichkeit in der Lebensführung, der damit u. U. verbundenen besonderen Ausprägung von Autorität, Tradition etc., eine latente Konfliktträchtigkeit eignen, die freilich als an sich unproblematisch anzusehen ist.

Die Kumulierung solcher Merkmale, etwa starkes Autoritätsgefälle, massive Innen-Außen-Spannung ("Isolation" und "Insulation") "dissidente Weltanschauungen" und "deviante Lebensformen`, die Herausbildung totalisierender Gegen- und Subkulten, kann eine beträchtliche Konfliktverschärfung bewirken. Für die Aktivitäten und Ziele gilt dies, wenn eine deutliche Differenz besteht zwischen vorgegebenen und realen, u. U. verdeckt verfolgten Zielen. Eine in diesem Sinn besonders ausgeprägte, quasi notorische Konfliktträchtigkeit kann Anlaß staatlicher Warnungen und Präventivmaßnahmen sein. Der Rekurs auf konkrete Einzelfälle bleibt jedoch unverzichtbar. Sie erfordern u. U. staatliches Eingreifen.

Im Phänomen der neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen samt formell-informellen Umfeld und in den hier festzustellenden Konflikten zeigt sich in zum Teil konzentrierter Form gesellschaftlich-kultureller Wandel im Bereich von Werten, Überzeugungen, Traditionen, religiös-weltanschaulichen Zugehörigkeiten, Optionen und Angeboten. Diese als Folge von Modernisierung stattfindenden und sich zum Teil beschleunigenden Veränderungen bedeuten für einzelne und für Gruppen zum Teil erhebliche Orientierungsschwierigkeiten. Hier liegt eine beträchtliche Herausforderung für alle gesellschaftlich relevanten Gruppen (Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbände, Parteien), Hilfe zu geben, die geistige und politische Auseinandersetzung zu führen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellen gesamtgesellschaftlich gesehen die neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen keine Gefahr dar für Staat und Gesellschaft oder für gesellschaftlich relevante Bereiche. Die hier zu beobachtenden Aktivitäten einiger Radikalorganisationen jedoch lassen Wachsamkeit, ggf. staatliche Gegenmaßnahmen angezeigt sein.

In diesem Zusammenhang sind besonders Angebote des Psycho- und Lebenshilfemarktes zu sehen, Seminarangebote zu Persönlichkeitsentwicklung, Unternehmens- und Managementberatung, Strukturvertriebe und Multi-Level-Marketing-Firmen mit den sogenannten "Schnellball-Systemen" als deren krasseste Form. Die Übergänge zwischen neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen und Trainingsschulungs- und Direktvertriebsunternehmen können fließend sein.

Eine Sonderrolle in vielfacher Hinsicht kommt Scientology zu. Einerseits gibt es hier Aspekte, die mit eben genannten Elementen übereinstimmen; wo also Scientology ein besonders profiliertes Beispiel auch sonst anzutreffender Gegebenheiten ist. Auf der anderen Seite fällt Scientology doch soweit aus dem üblichen Rahmen, daß zumindest teilweise eine gesonderte Wahrnehmung angezeigt scheint. Insoweit können die hier festgestellten Aspekte nicht auf andere Gruppen übertragen werden. Für die Enquete-Kommission ist Scientology keine religiöse Gruppe. (.. )

bvvp-Homepage, Juli 1998