Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
(Zusammenstellung in Auszügen durch den BVVP-Bayern)
Die Kapitel B und G der GOÄ enthalten folgende Regelungen (Auszug), die auf die Psychotherapie anwendbar sind
B. Grundleistungen, allgemeine Leistungen
(hier nur in Auszügen wiedergegeben)Allgemeine Bestimmungen
Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach den Nummern 1,3, 4,5, 6. 7,8 und/oder 15 nicht berechnungsfähig.
Leistungslegenden
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Nr. |
Beschreibung |
Punkte |
1xSatz in € |
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1 |
Beratung - auch mittels Fernsprecher |
80 |
4,66 |
Bemerkung BVVP: Im Unterschied zur Ziffer1 im EBM ist dies keine Komplexleistung für mehrere Verwaltungstätigkeiten in der Praxis, sondern eine eigenständige Ziffer z.B. für die telefonische Beratung, die so im EBM leider fehlt. Mit dieser Ziffer und der Ziffer 3 kann im Bereich der Beihilfe und der Privatversicherungen ein wesentliches Tätigkeitsmerkmal psychotherapeutischer Behandlung – die telefonische Beratung oder Intervention – von allen Leistungserbringern gleich abgerechnet werden.
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3 |
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher. Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung. |
150 |
8,74 |
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4 |
Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken - . Die Leistung nach Nummer 4 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4 ist neben den Leistungen nach den Nummern 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/oder 835 nicht berechnungsfähig. |
220 |
12,82 |
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34 |
Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen - Die Leistung nach Nummer 34 ist innerhalb von 6 Monaten höchstens zweimal berechnungsfähig. |
300 |
17,49 |
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60 |
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr
liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. |
120 |
6,99 |
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70 |
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis (ausgenommen Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen |
40 |
2,33 |
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75 |
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie. Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht ist mit der Gebühr für die zugrundeliegende Leistung abgegolten. |
130 |
7,58 |
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80 |
Schriftliche gutachterliche Äußerung |
300 |
17,49 |
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85 |
gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung – je angefangene Stunde Arbeitszeit |
500 |
29,14 |
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95 |
Schreibgebühr, je angefangene DIN A 4-Seite |
60 |
3,50 |
Leistungslegende
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Nr. |
Beschreibung |
Punkte |
1xSatz in € |
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808 |
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie - einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten -. |
400 |
23,31 |
Nach unserem Wissen ist damit auch das ausführliche Gutachten für die Langzeittherapie abgegolten. Wir empfehlen hierbei den 3,5-fachen Gebührensatz mit entsprechender Begründung, die in diesem Fall obligatorisch ist, weil diese Ziffer in der vorliegenden Form deutlich unterbewertet ist.
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835 |
Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind. |
64 |
3,73 |
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845 |
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose |
150 |
8,74 |
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846 |
Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten |
150 |
8,74 |
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847 |
Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten je Teilnehmer |
45 |
2,62 |
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849 |
Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten |
230 |
13,41 |
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855 |
Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt |
722 |
42,08 |
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856 |
Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt |
361 |
21,04 |
Bemerkung BVVP: Bei allen Tests liegt die Begründungschwelle, ab der eine Höherliquidation schriftlich und nachvollziehbar erläutert werden muss, bereits beim 1,8-Fachen Gebührensatz.
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857116 |
13,22 |
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860 |
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen
Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und
Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer
Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen. |
920 |
53,62 |
Bemerkung BVVP: Auch für die Anamneseerhebung im Rahmen der Verhaltensanalyse in der Verhaltenstherapie ist die Ziffer 860 abzurechnen.
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861 |
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten |
690 |
40,22 |
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862 |
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer |
345 |
20,11 |
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863 |
Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten |
690 |
40,22 |
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864 |
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer |
345 |
20,11 |
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865 |
Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung |
345 |
20,11 |
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870 |
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten - gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten - |
750 |
43,72 |
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871 |
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens
8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, |
150 |
8,74 |
Zum Abschluss dieser Auswahl wichtiger GOP-Ziffern für alle Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten möchten wir nochmal betonen, dass diese Aufstellung nicht den Anspruch der Vollständigkeit erhebt.
Vielmehr soll sie als vorläufige Arbeitshilfe dienen bis die vollständige Überarbeitung der Beihilfevorschriften vorliegt. Erst diese wird rechtsverbindlich für alle Länderbehörden sein. Diese empfehlen wir dann jedem Kollegen zur eingehenden Lektüre. Sobald wir mehr darüber wissen, werden wir Sie informieren.
Vorher bleibt abzuwarten, wie sich die einzelnen Beihilfestellen und Privatversicherungen bei der Erstattung der Rechnungen nach der neuen GOP im Einzelfall verhalten werden. Wir erwarten durchaus Schwierigkeiten und Ärger im Detail mit einzelnen Sachbearbeitern. Es wird sicherlich noch einige Zeit verstreichen bis sich eine einheitliche und verbindliche Bewilligungspraxis zur GOP heraus gebildet haben wird.
Deshalb empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss eines schriftlichen Behandlungsvertrages mit den Klienten.
gezeichnet Landshut 08.08.2000
Benedikt Waldherr Dipl.-Psych.
Psychologischer Psychotherapeut