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Januar 2012:
Die Geschäftsstelle des bvvp-Hamburg zieht um:
Ab dem 01. Februar ist die neue Adresse: Stormarnhöhe 23, 21031 Hamburg. Telefon- und Faxnummer sowie die Email-Adresse bleiben unverändert.
Durch die Umstellung der Telefonanlage und des Internetanschlusses wird es um den 17. Januar herum zu Problemen bei der Erreichbarkeit kommen. Hierfür bitten wir für Ihr Verständnis.
Für den Februar 2012 sind 2 Fortbildungen geplant:
Seminar: Über den pragmatischen Umgang mit dem Antragsverfahren in der Richtlinienpsychotherapie
Der Bericht zum Antrag auf Psychotherapie der Versicherten stellt für Psychotherapeuten eine Hürde dar, die für viele schwierig zu bewältigen scheint.
Im Rahmen der als Seminar/Gruppe konzipierten Veranstaltung werden wir uns mit - der Funktion des Berichtes im Antragsverfahren- den Einstellungen der Berichterstatter, - die hinderlich - oder förderlich sein können, widmen.
- Die Frage des Zeitaufwandes in Relation zur Vergütung wird erörtert. - Wir werden Strategien für die Erstellung des Berichtes zusammen erarbeiten - und exemplarisch einen Bericht erstellen.
Ort und Zeit: Freitag, 17.02.2012, Ärztehaus Hamburg, Humboldtstr. 56, 22083 Hamburg, Saal 4, 18.00-19.30 Uhr
Referent: Christian Willnow, Arzt für Psychiatrie, Psychotherapeutische Medizin, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, RVN Nordrhein
Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer mit 3 Punkten bewertet.
Teilnehmerzahl: Max. 15
Kosten: Mitglieder: 10 €, Nichtmitglieder 20 €
Bitte melden Sie sich in der Geschäftsstelle des bvvp-Hamburg per Fax, Email oder Brief an:
Dipl.-Psych. Beate Glüsing Klapperhof 2, 21033 Hamburg
Telefon: 040/726 92 778, Fax: 040/726 92 688E-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Einladung
q@bvvp-Folge-Seminar
„Internetgestütztes Qualitätsmanagement in der Psychotherapeutischen Praxis mit q@bvvp - level 3: Die jährliche Überprüfung“ – (mit fakultativem Einsatz der PC-Version)
mit Dr. Uwe Bannert findet statt am Samstag, den 18. Februar 2012, von 10.00 - ca. 15.00 Uhr, Saal 1 des Ärztehauses Hamburg, Humboldtstr. 56, 22083 Hamburg.
Es ist auch möglich, dass sich Teilnehmer anmelden, für die dieses das erste q@bvvp-Seminnar darstellt. Es wird jedoch in diesem Falle dringend darum gebeten, dieses auf der Anmeldung zu verzeichnen, damit Sie mit einem Q@bvvp-Ordner versorgt werden können und wir uns darauf einstellen können.
Einladung Anmeldung Lizenz
Dezember 2011:
Der Vorstand, die Delegierten und kooptierten Beisitzer des bvvp-Hamburg wünschen
Frohe Weihnachten und allen einen guten Start ins Jahr 2012!

q@bvvp-Folge-Seminar
Ein erneutes q@bvvp-Folge-Seminar mit Dr. Uwe Bannert findet statt am 18. Februar 2012, von 10.00 - ca. 15.00 Uhr, Saal 1 des Ärztehauses Hamburg, Humboldtstr. 56, 22083 Hamburg.
Es ist auch möglich, dass sich Teilnehmer anmelden, für die dieses das erste Q@bvvp-Seminnar darstellt. Es wird jedoch in diesem Falle dringend darum gebeten, dieses auf der Anmeldung zu verzeichnen, damit Sie mit einem Q@bvvp-Ordner versorgt werden können und wir uns darauf einstellen können.
Einladung Anmeldung
Der Mitgliederrundbrief 66 ist erschienen:
Aus dem Inhalt:
In der letzten Woche haben sich die PiA erstmalig mit einer Streikwoche (in Berlin) gegen die Ausbildungsbedingungen und vor allem gegen die unangemessene Vergütung während der Praktischen Tätigkeit zur Wehr gesetzt. Auch in Hamburg fand am 08.12. vor dem UKE eine Kundgebung statt, in der der Unmut der PiA in einem "Mittags(streik)Streich" lautstarken Ausdruck fand ("Wir sind hier und wir sind laut, weil man uns die Kohle klaut", was durch Trillerpfeifen, Klangschalen und Gerassel auf alten Backblechen untermalt wurde). Die Resolution der Berliner PiA, für die wir Sie schon um Unterstützung durch Ihre Unterschrift gebeten haben, finden Sie bei den Anlagen und auf der Homepage. Der bvvp hat in einer "Grußadresse" seine Solidarität mit den streikenden PiA ausgedrückt, die Sie weiter unten auf der Homepage nachlesen können. Im Rundbrief fasst der Artikel "Psychotherapeuten in Ausbildung und Ausbeutung" die Misere der PiA zusammen.
Das Versorgungsstrukturgesetz ist am 01.12. vom Bundestag verabschiedet worden, jetzt fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates, wo das Gesetzesvorhaben am 16.12.2011 auf der Tagesordnung stand. In Kraft treten soll es dann am 01.01.2012. Wir informieren Sie über die für uns wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes (neue Bedarfsplanung und künftige Regelungen zur Vergütung der Psychotherapie) in einem nicht ganz aktuellen Artikel aus Bayern.
Und nun weiter in der Reihenfolge: unter der Rubrik "Aktuelles aus Hamburg" gibt Ihnen Rüdiger Hagelberg wie gewohnt eine "Bewertung der letzten Quartalsabrechnung".
Im Mai dieses Jahres ist der Bewertungsausschuss einer Forderung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2008 nachgekommen, nach der ab 2007 regelmäßig zu überprüfen ist, ob der Kostenansatz für eine psychotherapeutische Praxis, der in die Honorarberechnung eingeht, noch angemessen ist. Ergebnis: für 2007 gibt es keine Nachzahlungen, für 2008 besteht ein Nachzahlungsanspruch für alle, die Widerspruch eingelegt haben. Wieso die Hamburger KV erklärt, die Nachzahlung könne in Hamburg nicht berechnet werden, lesen Sie im folgenden Artikel.
Mitte Oktober hat Rüdiger Hagelberg mit Dieter Bollmann vom Vorstand der KV Hamburg ein Interview zum Versorgungsstrukturgesetz geführt, ihm Fragen zum Thema der Regionalisierung bei der Honorarverteilung, zur Bedarfsplanung (Aufkauf von Praxissitzen) und zur Versorgungsforschung gestellt. Dieter Bollmann ist Mitglied im Bedarfsplanungsausschuss der KBV.
Für diejenigen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob und wie sie ihren Praxissitz verkaufen können, wird der Beitrag von Rüdiger Hagelberg zum Thema "Praxisverkauf in Hamburg - eine Kurzzeitprognose" von Interesse sein. Auch der nachfolgende Beitrag von Rüdiger Hagelberg - "Beendigung der Niederlassung Oder: Plädoyer für einen hälftigen Praxisverkauf von Psychotherapeuten" - ist der Frage gewidmet, wie man den Ausstieg aus der Praxistätigkeit am besten gestaltet.
Um dem Mangel bei der psychotherapeutischen Versorgung unterschiedlicher Patientengruppen zu begegnen, entstehen seit einiger Zeit neue Projekte verschiedener Träger, die hier Abhilfe schaffen sollen.
Um die Versorgung von Patienten im Anschluss an eine stationäre Behandlung geht es beim "Netzwerk psychische Gesundheit", einem Projekt, das von der Techniker Krankenkasse in Kooperation mit dem Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. entwickelt wurde. Torsten Michels berichtet über die Informationsveranstaltung zum Projekt.
Die Gesundheitsmetropole Hamburg wurde am 05. Mai 2010 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung als Gesundheitsregion der Zukunft ausgezeichnet. Unter Beteiligung von zahlreichen Unternehmen, der Dienstleistungsforschung sowie einer Vielzahl stationärer und ambulanter Einrichtungen aus dem Bereich Psychische Gesundheit wurde von Oktober 2009 bis Februar 2010 ein innovatives, versorgungszentriertes und wissenschaftlich fundiertes Gesamtkonzept für die Metropolregion Hamburg entworfen, das aus 11 Einzelprojekten besteht.
Eines dieser Projekte aus "psychenet" ist das Teilprojekt „Gesundheitsnetz Depression“, über das Claudia Lehmann, eine Mitarbeiterin des Projekts, informiert und auch zur Beteiligung aufruft.
Am 26. Oktober hatte die Psychotherapeutenkammer Hamburg zu ihrer 10. Allgemeinen Kammerversammlung mit dem Thema „Sexueller Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen", Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in Hamburg“ eingeladen. Torsten Michels berichtet über die Veranstaltung.
Die Patientenberatung der KV HH hat ihren 10-jährigen Geburtstag gefeiert - ein Anlass zu persönlichen Kontakten, auch um zu erfahren, wie die MitarbeiterInnen der Patientenberatung nach Einstellung des Psychotherapeutischen Bereitschaftsdienstes die Lage einschätzen.
Unter der Rubrik "Aus der Gesundheitspolitik" verweisen wir Sie nach dem Beitrag über das Versorgungsstrukturgesetz auf die Anhörung im Bundestag zum Gesetz im Ausschuss für Gesundheit am 19. Oktober, zu dem unsere Bundesvorsitzende Birgit Clever geladen war.
Bei einer Podiumsdiskussion des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten im Rahmen der Delegiertenversammlung zum Modellprojekt der Techniker-Krankenkasse wurde über die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der Psychotherapie diskutiert. Gutachterverfahren oder was sonst? Auf jeden Fall ist das Projekt ein guter Beitrag zur Versorgungsforschung.
Immer wieder ärgerlich, wenn Verbände wie der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) öffentlich die Arbeit ihrer psychotherapeutischen KollegInnen und deren PatientInnen diskriminieren, um die eigene Arbeit aufzuwerten.
Der Gesprächskreis II, ein Zusammenschluss psychotherapeutischer Berufsverbände, hat eine Stellungnahme dazu verfasst, die Sie unter dem Titel "BVDN vergleicht Äpfel mit Birnen" nachlesen können.
Die Bundespsychotherapeutenkammer weist in öffentlichen Stellungnahmen - sicher nicht zuletzt, um Einfluss auf das Versorgungsstrukturgesetz zu nehmen - immer wieder auf Versorgungsmängel hin. Um zu lange Wartezeiten bei Kindern und Jugendlichen mit ADHS Diagnose geht es im Beitrag "Mehr Psychopharmaka für Kinder und Jugendliche". Eine Umfrage der Stiftung Warentest zur Wirksamkeit der Psychotherapie, die für die BPtK Anlass ist, zu lange Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten zu beklagen, folgt dem Artikel.
Unter der Rubrik "Aus anderen Landesverbänden" informieren wir Sie über einen Selektivvertrag aus Baden-Württemberg, der die Wartezeit auf einen Therapieplatz verringern und damit der Gefahr der Chronifizierung psychischer Erkrankungen entgegentreten soll. Wir fragen in dem Artikel: "Eine attraktive Lösung gegen lange Wartezeiten in der Psychotherapie oder nur schnöder Schein?"
Sind Sie auch schon einmal auf Adressbuchschwindler hereingefallen, haben per Unterschrift einer Korrektur Ihrer Daten in einem Adressenverzeichnis zugestimmt und bekamen anschließend eine dicke Rechnung präsentiert? Nun hat ein Gericht diesem Treiben Einhalt geboten. Den Beitrag "Gericht weist Adressbuchschwindler zurecht" finden Sie unter der Rubrik "Klagen und Rechtliches". Lesen Sie zum Thema auch den Artikel zu „Betrugsfirmen“ von Rüdiger Hagelberg.
Um die Möglichkeit der Nachbesetzung von Arztstellen, die bislang mit einem ärztlichen Psychotherapeuten besetzt waren, auch mit psychologischen PsychotherapeutInnen geht es in einem Urteil des Düsseldorfer Sozialgerichtes, über das wir unter der Überschrift "Psychotherapeuten-Gleichstellung kommt voran" berichten.
Nun hat sie doch begonnen - die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, wie damit umzugehen ist. Den Beitrag "Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte beginnt – darauf sollten Praxen achten " finden Sie unter der Rubrik "Praxisorganisation".
Immer wieder sind wir mit Anfragen von unterschiedlichen Versicherungen zur Befindlichkeit unserer Patienten konfrontiert. Was dabei zu beachten ist, fasst der Beitrag "Umgang mit Informationswünschen der Versicherungen" zusammen.
In einem Beschluss des Bewertungsausschusses vom Juli dieses Jahres hat sich die Regelung zur Berichtspflicht
geändert. Wir informieren Sie unter der Überschrift: "Neu: Berichte an den Hausarzt setzt jetzt die explizite „schriftliche Einwilligung“ des Patienten voraus!"
Mit der Frage, wann "GEZ-Gebühren für den Praxisrechner" fällig sind, befasst sich der nachfolgende Beitrag.
Anlässlich einer Anfrage der KollegInnen aus Hessen hat uns auch im Vorstand des bvvp-Hamburg die Frage beschäftigt, ob man für den Bericht zur Einleitung einer Langzeitpsychotherapie bei der Beihilfe die Ziffer 85 (GOÄ/GOP) zum Ansatz bringen kann (anstatt Ziffer 808, die geringer bewertet ist). Thomas Jaburg hat sich die Mühe gemacht, ein Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 2007, das sich mit dieser Frage beschäftigt, aus seinem persönlichen Archiv zu holen. Lesen Sie unter der Überschrift "Langzeitantrag (Beihilfe): Schriftsatz ist nach Ziffer 85 GOP abrechenbar".
Der Rundbrief schließt ab mit dem bereits oben angekündigten Artikel zur Ausbildungs- und Ausbeutungssituation der psychologischen PsychotherapeutInnen.
Der bvvp setzt sich für eine Verbesserung der Situation der PsychotherapeutInnen in Ausbildung ein, denn zurzeit gilt:
Psychotherapeuten in Ausbildung und Ausbeutung!
Zum Herunterladen: Resolution der Berliner PiA Unterschriftenliste
Die Diskussionen um die Ausbildung und die längst fällige Novellierung des Psychotherapeutengesetzes sind weitgehend bekannt. Wir werden im nächsten Rundbrief darüber genauer berichten.
Wo den PiAs jedoch am meisten der Schuh drückt, ist immer noch die häufig gar nicht oder sehr schlecht bezahlte Praktische Tätigkeit, auch „Psychiatriejahr“ genannt. Und nicht nur die Bezahlung stellt häufig ein Problem dar, es wird auch eine mangelhafte Festlegung von Ausbildungsinhalten im Psychiatriejahr kritisiert.
In den letzten Monaten haben die PiAs sich verstärkt zur Wehr gesetzt. Im Sommer gab es erste Streiks der PiAs in Berlin. Nun wurde eine ganze Streikwoche für die Zeit vom 05.-09.12.2011 in Berlin organisiert. In dieser Zeit werden in Berlin, wo es 1.600 PiAs gibt, täglich verschiedene Aktionen, Versammlungen und Kundgebungen stattfinden. Zentrale Forderung hierbei ist eine angemessene Vergütung der Praktischen Tätigkeit. PiAs aus anderen Bundesländern haben sich dieser Initiative angeschlossen. Mit dem Leitmotiv „PiA – PsychotherapeutInnen in Ausbeutung – Angemessene Vergütung für die Praktische Tätigkeit“ wird auch in Köln, Hannover, Mannheim und Wiesbaden gestreikt und es werden Kundgebungen durchgeführt.
Eine Kundgebung der Hamburgischen PIAs findet am 08.12.2011 um 12.00 Uhr vor dem UKE-Haupteingang (Bürgersteig, Bushaltestelle) statt (Mittags-(streik)Streich vor dem UKE).
Auch sonst gehen von Berlin Initiativen aus: Beispielsweise gibt es verstärkt Mailinglisten, Blogs bei Facebook; die Kammerversammlung der Berliner PiAs verabschiedete eine Resolution, die über diese Medien breit gestreut wird. In dieser, der Email anhängenden, Resolution werden unter anderem eine Verbesserung der Vergütungssituation während der praktischen Tätigkeit, Schaffung von Finanzierungsangeboten wie Stipendien, zinslose Kredite vom Arbeitsamt und staatliche Zuschüsse für die Finanzierung der Ausbildung sowie die Forderung an die Senatsverwaltung, ihre Einflussmöglichkeiten im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes geltend zu machen, gefordert.
Wir möchten Sie bitten, die Resolution mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen und dadurch Ihre Solidarität mit den PiAs zu zeigen. Vielleicht ist ja auch jemand von Ihnen bereit, mit seiner Anwesenheit den Streik vor dem UKE unterstützen?
Die Unterschriften werden bis zum Jahresende in der bvvp Geschäftsstelle gesammelt und dann Anfang des neuen Jahres an die verantwortlichen PiAs in Berlin für eine Übergabe an die politisch Verantwortlichen zur Verfügung gestellt werden.
Auf der Bundesebene pflegt auch der bvvp seine Kontakte mit den Aktiven der PiAs.
Unsere möglichst sehr zahlreichen Unterschriften in Bezug auf die Berliner PiA-Resolution wollen wir im Rahmen eines Gespräches im Januar den PiAs in Berlin übergeben.
Der bvvp mit bundesweit 4.500 Mitgliedern unterstreicht hier seine Solidarität und Stärke im Interesse des Nachwuchses. Bitte unterstützen Sie die Belange unserer Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung, sei es als Psychologischer Psychotherapeut, als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder als Ärztlicher Kollege oder Kollegin.
Oktober/November 2011:
Bundeskonferenz PiA: Reform der Psychotherapeutenausbildung überfällig
Berlin, 5. Oktober 2011: Die Reform der Psychotherapeutenausbildung ist überfällig. Das stellte die 5. Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (Bundeskonferenz PiA) am 27. September in Berlin fest. „Zwei Probleme müssen dringend gelöst werden“, erklärte Robin Siegel, neuer Sprecher der Bundeskonferenz PiA.
Erstens wird die klinische Arbeit während der praktischen Tätigkeit der PiA nach wie vor schlecht oder gar nicht bezahlt, obwohl eine qualitativ hochwertige Arbeit geleistet wird und eine exzellente Qualifikation erworben wird. Dieser Missstand muss dringend behoben werden.
Zweitens sei nach der Umstellung der Studiengänge auf die Bachelor- und Mastersystematik nicht mehr klar, was angehende Psychotherapeuten an einer Universität oder Fachhochschule studieren müssen, um zu einer postgradualen Psychotherapeutenausbildung zugelassen zu werden. „Die Zahl der Studierenden in den neuen Studiengängen wächst rasant. Für sie brauchen wir konkrete und bundeseinheitliche Regelungen. Wir fordern daher eine baldige Klärung der Zugangsvoraussetzungen, die die bisherigen Zugänge ausgewogen berücksichtigt.“, so Siegel.
Die Bundeskonferenz PiA ist das Treffen der Landessprecher der Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ausbildung. Robin Siegel aus Nordrhein-Westfalen wurde zum neuen Sprecher gewählt. Stuart Massey Skatulla (Hessen) und Wiebke Rappen (Bremen) wurden in ihren Ämtern als stellvertretende Sprecher für ein weiteres Jahr bestätigt.
Quelle: Pressemitteilung der BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 05.10.11
In der Woche vom 5.-9. Dezember ist eine Streikwoche in Berlin geplant. Aktuelle Infos dazu: Facebook: P.i.A. PsychotherapeutInnen in Ausbildung, 06.11.11
September 2011:
Bundesdelegiertenversammlung in Nürnberg
Von Donnerstag, dem 20. bis zum 24. September fand in Nürnberg die diesjährige Herbst-Delegiertenversammlung des bvvp statt. Das Thema GKV-Versorgungsgesetz stand im Mittelpunkt der Diskussion des Treffens.
Die Delegiertenversammlung des bvvp begrüßt die Initiative der Bundesregierung,
mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) die Versorgung von Kassenpatienten
in Deutschland zu verbessern. Allerdings warnt sie mit Nachdruck vor der
geplanten Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), bei sog. „Überversorgung“
Praxen von Inhabern, die in den Ruhestand gehen, stilllegen zu können,
statt sie weiterzugeben, da dieses im Bereich Psychotherapie eine ernste
Versorgungsverschlechterung hervorrufen würde.
In fast allen Planungsbezirken in Deutschland besteht eine nominelle Überversorgung
mit Psychotherapie, die in der Realität aber nicht zu finden ist. Im Gegenteil
existiert seit Jahrzehnten in ganz Deutschland – mit Ausnahme weniger großer
Städte – eine eklatante Unterversorgung mit Psychotherapie, die zu sehr langen
Wartezeiten führt. Die aktuell festgestellte „Überversorgung“ beruht aus historischen
Gründen auf fehlerhaften Voraussetzungen, die zudem den weiter gewachsenen
Bedarf bis heute nicht berücksichtigen.
Die Delegiertenversammlung fordert, endlich eine auf realen und differenziert erhobenen
Daten beruhende völlige Neuberechnung des Bedarfs durch den zuständigen
Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vornehmen zu lassen. Dies muss
durch eine gesetzliche Regelung zwingend vorgeschrieben werden. Erst aufgrund
solcher Daten können bei festgestellter Unter- oder Überversorgung entsprechende
Maßnahmen überhaupt erwogen und ggf. ergriffen werden.
Die bestehende Quote für ärztliche Psychotherapeuten sichert die Vielfalt der Behandlungsmöglichkeiten
und sollte nicht abgeschafft werden, und die Quote für
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten sollte verlängert werden.
Nürnberg, den 24.09.11
Die Veranstaltung des bvvp-Bayern am 23. September 2011 in Nürnberg zur Studie der Techniker Krankenkasse “Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie” war ein schöner Erfolg.
Weitere Informationen und Bilder zu der Veranstaltung finden Sie im Internet unter: http://www.bvvp.de/bvvpbay/page_neu/Themen/TK_Modell_nach.html
bvvp-Pressemitteilung: Für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung!
Die diesjährige Herbsttagung der Delegierten der 17 Landesverbände des bvvp fand vom 22. bis 24. September in Nürnberg statt. In den internen Sitzungen der Delegierten wurden die aktuellen Fragen zur Gesundheitspolitik im Zusammenhang mit dem kommenden Versorgungsstrukturgesetz und die Positionierung der Psychotherapeuten hierzu diskutiert. Insbesondere
die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit für die KVen, frei werdende Praxen – statt sie verkaufen zu lassen – einfach stillzulegen, wurde wegen der aktuell fast überall fälschlich festgestellten Überversorgung bei realer Unterversorgung mit Psychotherapie kritisiert und mündete in einer Resolution (siehe unten).
Die Diskussion über langjährige Probleme in der ärztlich-psychotherapeutischen Weiterbildung, die schon jetzt ernsten Nachwuchsmangel und eine zunehmende Austrocknung der ärztlichen Psychotherapie nach sich zieht, führte ebenfalls zur Verabschiedung einer Resolution mit der Forderung an KBV, KVen und Ärztekammern, sich endlich dieses drängenden
Problems anzunehmen (siehe unten).
Der abschließende Höhepunkt der Tagung war dann eine außerordentlich interessante öffentliche, hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit Wissenschaftlern, Vertretern der gemeinsamen Selbstverwaltung und der Berufsverbände über die Möglichkeit von Qualitätsprüfung in der Psychotherapie mit Hilfe von Monitoring – anhand der Ergebnisse einer jüngst veröffentlichten Studie der Techniker Krankenkasse. Von den anwesenden Psychotherapeuten wurde hier gefordert, das obligatorische Gutachterverfahren, das vor jeder Psychotherapie angeleitet werden muss, endlich zu vereinfachen, z.B. über den Wegfall von unnötigen Bewilligungsschritten oder über Reduktion auf Stichproben. Einige verlangten sogar, auf jede Art von Überprüfung – wie bei anderen ärztlichen Fachgruppen auch – zu verzichten und die frei werdenden Kapazitäten lieber den Patienten zu widmen: Schließlich hat die Studie ergeben, dass Psychotherapie in der Versorgung hocheffektiv ist – egal, ob mit Prüfung über Gutachterverfahren oder Monitoring. Die Kassenvertreter nahmen das als Rückmeldung nachdenklich mit, ohne sich festzulegen.
Nürnberg, den 24.09.11
Die Delegiertenversammlung des bvvp begrüßt die Initiative der Bundesregierung,
mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) die Versorgung von Kassenpatienten
in Deutschland zu verbessern. Allerdings warnt sie mit Nachdruck vor der
geplanten Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), bei sog. „Überversorgung“
Praxen von Inhabern, die in den Ruhestand gehen, stilllegen zu können,
statt sie weiterzugeben, da dieses im Bereich Psychotherapie eine ernste
Versorgungsverschlechterung hervorrufen würde.
In fast allen Planungsbezirken in Deutschland besteht eine nominelle Überversorgung
mit Psychotherapie, die in der Realität aber nicht zu finden ist. Im Gegenteil
existiert seit Jahrzehnten in ganz Deutschland – mit Ausnahme weniger großer
Städte – eine eklatante Unterversorgung mit Psychotherapie, die zu sehr langen
Wartezeiten führt. Die aktuell festgestellte „Überversorgung“ beruht aus historischen
Gründen auf fehlerhaften Voraussetzungen, die zudem den weiter gewachsenen
Bedarf bis heute nicht berücksichtigen.
Die Delegiertenversammlung fordert, endlich eine auf realen und differenziert erhobenen
Daten beruhende völlige Neuberechnung des Bedarfs durch den zuständigen
Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vornehmen zu lassen. Dies muss
durch eine gesetzliche Regelung zwingend vorgeschrieben werden. Erst aufgrund
solcher Daten können bei festgestellter Unter- oder Überversorgung entsprechende
Maßnahmen überhaupt erwogen und ggf. ergriffen werden.
Die bestehende Quote für ärztliche Psychotherapeuten sichert die Vielfalt der Behandlungsmöglichkeiten
und sollte nicht abgeschafft werden, und die Quote für
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten sollte verlängert werden.
Nürnberg, den 24.09.11
Resolution der bvvp-DV: Neuberechnung der Bedarfs an Psychotherapie dringend notwendig!
Die Delegiertenversammlung des bvvp begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) die Versorgung von Kassenpatienten in Deutschland zu verbessern. Allerdings warnt sie mit Nachdruck vor der geplanten Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), bei sog. „Überversorgung“ Praxen von Inhabern, die in den Ruhestand gehen, stilllegen zu können, statt sie weiterzugeben, da dieses im Bereich Psychotherapie eine ernste
Versorgungsverschlechterung hervorrufen würde.
In fast allen Planungsbezirken in Deutschland besteht eine nominelle Überversorgung mit Psychotherapie, die in der Realität aber nicht zu finden ist. Im Gegenteil existiert seit Jahrzehnten in ganz Deutschland – mit Ausnahme weniger großer Städte – eine eklatante Unterversorgung mit Psychotherapie, die zu sehr langen Wartezeiten führt. Die aktuell festgestellte „Überversorgung“ beruht aus historischen Gründen auf fehlerhaften Voraussetzungen, die zudem den weiter gewachsenen Bedarf bis heute nicht berücksichtigen.
Die Delegiertenversammlung fordert, endlich eine auf realen und differenziert erhobenen Daten beruhende völlige Neuberechnung des Bedarfs durch den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vornehmen zu lassen. Dies muss durch eine gesetzliche Regelung zwingend vorgeschrieben werden. Erst aufgrund solcher Daten können bei festgestellter Unter- oder Überversorgung entsprechende Maßnahmen überhaupt erwogen und ggf. ergriffen werden.
Die bestehende Quote für ärztliche Psychotherapeuten sichert die Vielfalt der Behandlungsmöglichkeiten und sollte nicht abgeschafft werden, und die Quote für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten sollte verlängert werden.
Nürnberg, den 24.09.11
Resolution zur Situation ärztlich-psychotherapeutischer Weiterbildungspraxen
1. Die wirtschaftliche Situation von ärztlich-psychotherapeutischen Weiterbildungskandidaten ist durch die 2009 im KV-System vorgenommene Einführung von Zeitkontingenten für Psychotherapiepraxen noch einmal erschwert worden ist. Auch bei hoher Bereitschaft zum Engagement seitens der Weiterbilder wird es immer schwieriger, jungen Kollegen ihre Weiterbildung in niedergelassener Praxis zu ermöglichen. Da Weiterbildungskandidaten bis heute von der Kassenärztlichen Vereinigung keine eigene Abrechnungsnummer erhalten, sind sie gezwungen, die notwendigen supervidierten Sitzungen kostenlos zu erbringen, sofern der Patient diese nicht selbst bezahlen kann. Angesichts der unabhängig davon anfallenden hohen Supervisions- und Ausbildungskosten führt dieser Sachverhalt dazu, dass der ärztliche Nachwuchs von der Ausbildung zum Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie abgehalten wird, letztlich mündet dies mittelfristig zur faktischen Austrocknung ärztlicher Psychotherapie. Seit mehreren Jahren scheitert dieses Problem an kontroversen Interessenlagen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern und der Komplexität der Materie.
2. Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten vom 24.09.2011 missbilligt diesen unhaltbaren Zustand. Deshalb fordert sie die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu auf, in Kooperation mit der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern umgehend nach Lösungen zu suchen mit dem Ziel, dass ärztlich-psychotherapeutischen Weiterbildungskandidaten eine angemessene Abrechnung erbrachter Versorgungsleistungen ermöglicht und dadurch der Fortbestand des Fachgebiets Psychosomatik und Psychotherapie gesichert wird.
Nürnberg, den 24.09.11
Der Mitgliederrundbrief 65 des bvvp-Hamburg ist erschienen. Die Vollversion kann im Mitgliederbereich im PDF-Format heruntergeladen werden.
Der Rundbrief ist dieses Mal etwas später als gewohnt herausgekommen, weil wir uns bemüht haben, möglichst den aktuellen Stand des geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetzes in diesem Rundbrief in den für die Psychotherapeutinnen wesentlichen Aspekten verständlich darzustellen. Da sich neben unseren Vertretern auf Bundesebene auch andere Gruppierungen darum bemühen, das Gesetz in ihrem Interesse zu beeinflussen, entsteht ein Tauziehen und ein Hin und Her, das nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen ist. Nachdem anfangs geplant war, die Zuständigkeit für unsere Vergütung ganz zu regionalisieren, wogegen es auf Seiten der psychotherapeutischen Berufsverbände viele Bedenken gab, da wir in den Regionen früher bei Vergütungsfragen eher "untergegangen" waren, sieht es im aktuellen Gesetzesentwurf so aus, dass die Höhe des Sitzungshonorars in der Zuständigkeit des Bewertungsausschusses bleibt (also in Bundeskompetenz) und dass auch das Modell der zeitgebundenen Kapazitätsgrenzen als Mengenbegrenzungssystematik für Psychotherapie erhalten bleibt. Gestritten wird weiterhin darüber, wie ein Leistungsanstieg finanziert werden soll. Und diese Frage ist eng mit einer künftigen Bedarfsplanung verbunden, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) neu strukturiert werden soll, um Über- und Unterversorgung zu verringern. Da die bisherige Bedarfsplanung für unsere Berufsgruppe nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert ist, sondern als "ist = soll" Regelung ins Psychotherapeutengesetz eingegangen ist (der aktuelle Stand der Versorgung 1999 entspricht dem Bedarf), müsste hier dringend nachgebessert werden. Dem entgegen stehen aber Sparzwänge. Die Krankenkassen argumentieren mit Zahlen aus einem in Auftrag gegebenen Gutachten, es gäbe zahlreiche überflüssige Therapiepraxen. Und auch in einigen KVen wird über das Aufkaufen und Stilllegen von Praxen nachgedacht (in Hamburg zurzeit aber zumindest nicht laut). Zum Versorgungsstrukturgesetz können Sie den Artikel von Jürgen Doebert "Gesetzgebungsprozess zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz" auf S. 6 nachlesen, die gemeinsame Presseerklärung von bvvp und der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) vom 30.6. "Versorgungsstrukturgesetz gefährdet die Versorgung psychisch Kranker" auf S. 8 sowie die Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit dem Beratenden Fachausschuss (BF) zum GKV-VStG auch auf S. 8.
Und auch Rüdiger Hagelberg hat sich durch viele veröffentlichte Beiträge zum Gesetz (einschließlich des Gesetzentwurfstextes, der am 03.08. vom Kabinett verabschiedet worden ist!) hindurch gelesen, um einen "Ausblick auf die Vergütungssystematik in der Psychotherapie ab 2012)" geben zu können, den Sie unter der Rubrik "Aktuelles aus Hamburg" auf S. 5 finden. Am Ende kommt er zu der Aussage: nichts Genaues weiß man (noch) nicht.
Der erste Beitrag unter "Aktuelles aus Hamburg" beschäftigt sich wie gewohnt mit der Bewertung der Quartalsabrechnung 2011 von Rüdiger Hagelberg auf S. 4. Fazit: keine wesentlichen Veränderungen. Auf S. 5 fassen wir den Stand der Diskussion zum Psychotherapeutischen Bereitschaftsdienst zusam-men, viel Neues dazu gibt es allerdings ebenfalls noch nicht zu berichten.
Auf einer Pressekonferenz der KV Hamburg gemeinsam mit der AOK und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte am 17.08.2011 wurde ein neuer Vertrag zur Behandlung von ADHS vorgestellt. Informationen über diesen Vertrag und die Reaktion der Vertreter im Beratenden Fachausschuss der KVH können Sie auf S. 6 nachlesen.
Nach den weiter oben angekündigten Beiträgen zum GKV-VStG finden Sie unter der Rubrik "Aus der Gesundheitspolitik" auf S. 9 einen offenen Leserbrief an die Ärztezeitung, den Brigit Clever (Bundesvorsitzende bvvp) und Dieter Best (Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung DPtV) gemeinsam verfasst haben. Sie wenden sich darin gegen einen Leserbrief von Heiner Melchinger, der die Aussagen des Präsiden-ten der Bundespsychotherapeutenkammer zum Bedarf an Psychotherapeuten zum Anlass nimmt, seine eigene psychotherapiefeindliche Position vorzutragen, worin er von dem Kommentator der Ärztezei-tung unterstützt wird. Bedarfsplanung ist eben immer auch ein Verteilungskampf um knappe Ressour-cen und darüber, wer in dem Diskurs durchsetzt, wie "Versorgungsnotwendigkeit" definiert wird (po-litisch aktuell gewählt ist damit auch das Schwerpunktthema des Magazins des bvvp Projekt Psycho-therapie zum Thema Versorgungsforschung).
Die über 30 Psychotherapeutenverbände des GK II wenden sich an alle niedergelassenen PsychotherapeutInnen mit der Bitte, sich am ZI-Praxis-Panel (ZiPP) zu beteiligen, sofern sie zum Kreis der vom Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) Angeschriebenen zählen. Die Berufs- und Fachverbände der PsychotherapeutInnen befürworten das Vorhaben, weil mit dem ZiPP eine belastbare Datenbasis für Honorarverhandlungen geschaffen werden kann. Teilnehmer erhalten für Ihre Mühe zumindest eine Aufwandsentschädigung. Die Befragung läuft bis Ende Oktober. Lesen Sie auf S. 10.
Manch einer mag sich fragen, welchen Sinn die ständigen Widersprüche gegen unsere Honorarabrechungen machen. Jetzt wird es aller Voraussicht nach wieder eine Nachzahlung für unsere Honorare aus dem Jahr 2008 geben. Hierzu teilt der Vorsitzender der KBV auf der "Konzertierten Aktion" der Verbände folgendes zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen mit:
"Im Hinblick auf die Diskussion über die kalkulierten Betriebskosten hat der Bewertungsausschuss festgestellt, dass für 2007 keine Änderungen erforderlich sind. Für 2008 gibt es entsprechenden Änderungsbedarf im Sinne einer Anhebung. Die sich daraus für Widerspruchs- und Klageverfahren ergebende Nachberechnung hat nach Feststellung des Bewertungsausschusses keine Auswirkungen auf die Höhe der gezahlten Gesamtvergütung 2008, d.h. die Krankenkassen sind hier nicht in der Nachschusspflicht. Entsprechende Nachzahlungsbeträge sind insofern aus Rückstellungen der KVen zu bedienen. Auch hier werden wir Sie über den weiteren Fortgang gern unterrichten."
Warum der bvvp darüber nachdenkt, ob er diese Entscheidung so akzeptieren kann, können Sie dem Artikel von Rüdiger Hagelberg "Thema Nachzahlungen" auf S. 11 entnehmen.
Die Allgemeinen Kodierrichtlinien (AKR) sollten zunächst zum 3. Quartal 2011 verbindlich eingeführt werden, dann zum 1. Quartal 2012. Nun sind sie völlig unter den Tisch gefallen. Lesen Sie zu diesem Thema auf S. 11.
Im letzten Rundbrief (Nr. 64) hatten wir über die Ergebnisse der Studie der Techniker Krankenkasse berichtet, bei der untersucht wurde, ob es sinnvoller ist, das Gutachterverfahren zugunsten eines Einsatzes von Monitoringinstrumenten aufzugeben. Im Resultat wurde dann aber über diese Frage hinaus deutlich, dass Psychotherapeuten richtig indizieren und erfolgreich behandeln. Wie die Ergebnisse des TK-Projektes unter KollegInnen auf einer verbreiteten mailingliste diskutiert wurden, beschreibt Roland Deister in seinem Beitrag auf S. 12 (siehe auch den Artikel im bvvp -Magazin Projekt Psychotherapie 03/2011 "Hoher Behandlungserfolg - mit oder ohne TK-Modell").
Unter der Rubrik "Aus den Landesverbänden" informieren wir über einen sektorenübergreifenden IV-Vertrag zwischen der DAK Baden Württemberg und den Zentren für Psychiatrie-Südwürttemberg (ZfP), in den ein Konzept zur "zeitnahen Erstversorgung" aus der AG Vertragswerkstatt des bvvp in Süd-Württemberg als Teil eines Pilotprojektes eingebracht wurde, das seit Mai 2011 läuft und Ende September erstmals ausgewertet werden soll. Da auch innerhalb der KV Hamburg darüber nachgedacht wird, wie die Versorgung psychisch Kranker insbesondere außerhalb der Richtlinientherapie zu verbessern sei, erscheint es uns sinnvoll, auch darüber zu informieren, welche Ansätze es in anderen KV-Bezirken gibt (S. 13).
Unter der Rubrik "Klagen und Rechtliches" berichten wir auf S. 14 über ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das den Opferschutz im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen verbessert.
Zu Fragen der "Praxisorganisation" geht es auf S. 14 darum, inwieweit die Kosten für die Übernahme einer Praxis steuerlich absetzbar sind.
Wenn Sie noch kein neues eGK-Lesegerät haben und nicht zu den "Totalverweigerern" der neuen Technik gehören, haben Sie noch bis zum 30. September Zeit, sich ein Gerät zu bestellen und die Installationspauschale von der KVHH in Anspruch zu nehmen. Lesen Sie auf S. 15.
Über ein "Dubioses Ansinnen" eines Kollegen aus Karlsruhe, der zugleich auch Diplom-Kaufmann ist, berichtet Ariadne Sartorius aus Hessen auf S. 15. Haben auch Sie schon mal eine Anfrage erhalten, ob Sie bereit wären, für 60 Euro pro Therapiesitzung zugewiesene Patienten zu behandeln?
Ärzte (ebenso müsste das auch für PP und KJP gelten), die ein gemischt genutztes Arbeitszimmer steuerlich ansetzen wollen, können sich auf ein aktuelles Urteil berufen. wir informieren auf S. 17.
Eine Untersuchung der Universität Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem Hamburger IVAH (Institut für Verhaltenstherapie Ausbildung) zur Arbeitsbelastung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ("Erschöpfte Helfer") sucht noch Studienteilnehmer für eine online-Befragung. Lesen Sie auf S.17. Wir hoffen, dass Sie diesem Rundbrief einige für Sie wichtige Informationen entnehmen können und wünschen Ihnen einen schönen Herbst!
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