bvvp-Pressemitteilung:

Krankenkassen bestätigen gravierende Unterversorgung

in der Psychotherapie!

 

Zu Recht weisen Kassen – zuletzt die Techniker Krankenkasse (TK) in einer Presseerklärung – darauf hin, dass nicht überall in Deutschland der Zugang zu allen psychotherapeutischen Verfahren gesichert ist. Aber anstatt sich hierfür einzusetzen, greift die TK die praktizierenden Psychotherapeuten an. Die Krankenkassen werfen den Psychotherapeuten vor, dass sie die Patienten behandeln, die bei ihnen Hilfe suchen, anstatt sie mit dem Hinweis, dass evt. ein anderes Verfahren eher indiziert wäre, weg zu schicken. Es ist eine unglaubliche Tatsachenverdrehung, wenn die TK unter der Überschrift „Indikation nach Postleitzahl“ die Psychotherapeuten beschuldigt, die Versorgung der Versicherten nur in dem Verfahren sicherzustellen, in dem sie die Erlaubnis haben, zu praktizieren.  

Der bvvp fordert insbesondere die TK auf, eine derartige Polemik zu unterlassen. Gerade die TK war früher einmal eine Vorreiterin für die Behandlung seelischer Krankheit mit Psychotherapie. Sie hat damals in einer großen Aquirierungs-Kampagne Versicherte, die eine Psychotherapie suchten, als Mitglieder geworben. Nun leugnet sie die tatsächlich vorhandene Unterversorgung durch Statistik-Spielchen und die Verdrehung von Tatsachen.

 

Hintergrund-Info

Es  kann nicht den Psychotherapeuten angelastet werden, wenn sie in Deutschland nicht überall gleich verteilt niedergelassen sind und auch nicht, wo sie mit welchem Verfahren zugelassen sind. Dies ist ein Problem der bisherigen anachronistischen Bedarfsplanung, bei der auch die Krankenkassen selbst darauf hinwirken könnten, dass hier endlich eine echte Bedarfs- und Patienten-bezogene kleinteilige Niederlassungsplanung vorgenommen wird, die den Namen verdient, denn Krankenkassenvertreter sind in den Zulassungsgremien bei der Vergabe einer Abrechnungsgenehmigung paritätisch vertreten. Durch die bisherige Bedarfsplanung werden jedoch gewachsene Strukturen fixiert und es kann sich de facto in einem gesperrten Bereich, in dem z.B. zufällig überwiegend Verhaltenstherapeuten tätig sind, kein Psychoanalytiker mehr niederlassen. Im Übrigen ist dies auch kein Psychotherapie-spezifisches Problem, sondern kommt bei anderen Facharztgruppen gleichermaßen vor.

Weiter muss festgestellt werden, dass z.B. Psychoanalytiker nicht nur analytische Psychotherapien durchführen, sondern auch problemorientiert und Patienten-bezogen andere Therapien, wie zum Beispiel tiefenpsychologische Kurzzeittherapien. Ebenso muss festgestellt werden, dass es zwar Patienten gibt, die nur mit einer Verhaltenstherapie etwas anfangen können und andere, die eine psychoanalytische Psychotherapie brauchen, dass aber bei sehr vielen Patienten die unterschiedlichen Verfahren gleichermaßen helfen können. Schließlich sind alle Richtlinien-Psychotherapieverfahren bei allen psychischen Erkrankungen wirksam und zugelassen.

Außerdem muss betont werden, dass das von den Krankenkasse gerne infrage gestellte Gutachterverfahren sich über Jahrzehnte bewährt hat und eindeutig ein wertvolles Qualitätssicherungsinstrument darstellt, das in der Medizin sonst seinesgleichen sucht: Anders als in jeder anderen Fachrichtung wird vor jeder Psychotherapie eine Zweitmeinung eingeholt. Praktisch jeder Psychotherapieantrag wird durch einen kompetenten Gutachter geprüft und der Krankenkasse dann die Leistungsübernahme empfohlen oder abgeraten.

Schließlich wird der Vorwurf, dass die Wirksamkeit von Psychotherapie nicht ausreichend geprüft sei, nicht dadurch wahrer, dass dieser – aus welchen Motiven? – besonders von Krankenkassenseite ständig wiederholt wird. Soll hier unter dem Deckmantel der unterstellten Unwirksamkeit einer Rationierung bei psychisch Erkrankten das Wort geredet werden? Es gibt zahllose Untersuchungen zur Psychotherapie, die nicht nur ihre Wirksamkeit nachweisen, sondern auch ihre Überlegenheit gegenüber medikamentöser Therapie und die Wirkstärken darlegen, von denen die Organmedizin in vielen Fällen nur träumen kann. Hohe Effektstärken hat erst kürzlich eine Metaanalyse über Langzeittherapien von Leichsenring und Rabung (2008) über analytisch begründete Verfahren ergeben.

Es drängt sich daher der Schluss auf, dass bei den Verlautbarungen der Krankenkassen nicht so sehr die Sorge um die Qualität im Vordergrund steht, als vielmehr die verdeckte Absicht, die noch vorhandene Möglichkeit zu längeren Therapien einzuschränken, denn die Behandlungskontingente der Verhaltenstherapie sind kürzer bemessen als die der analytisch orientierten Psychotherapieverfahren. Eine Umfrage des bvvp hatte ergeben, dass bei etlichen Verhaltenstherapien der Behandlungsumfang nicht reicht, die vorliegende seelische Erkrankung optimal zum Abschluss zu bringen. Ein ausreichendes Stundenkontingent ist ein bedeutsamer Beitrag zur Qualitätssicherung in der Verhaltenstherapie: die Prognose, die Qualität der Behandlung und die Stabilität des Behandlungserfolgs können so verbessert werden. Hier wäre der Hebel anzusetzen, damit überall – unabhängig von Postleitzahlen – adäquat psychotherapeutisch behandelt werden kann.

 

Freiburg, den 09.02.10