bvvp-Info :
In letzter Zeit wird viel von der
Notwendigkeit von Qualitätssicherung in der
kassenärztlichen Versorgung gesprochen. Auch die
Psychotherapeuten werden mit dieser Forderung zunehmend
konfrontiert. Dabei wird aber meist verkannt, welche
besonderen qualitätssichernden Maßnahmen bereits seit
Jahrzehnten Standard in der Psychotherapie sind. Diese
nachfolgend ausgeführten Kontroll- und
Fortbildungsmaßnahmen sind erstaunliche Ausnahmen
innerhalb der vertragsärztlichen Behandlung, die bisher
bei keiner anderen Behandlergruppe in dieser Weise
regelhaft zu finden ist und tatsächlich ihresgleichen
suchen! 1. Das Gutachterverfahren Seit Jahrzehnten muß entsprechend
den Psychotherapie-Richtlinien bei jedem Kassenantrag auf
Langzeitpsychotherapie (d.h. über 25 Stunden) das sog.
Gutachterverfahren eingeleitet werden. (Ab 1.1.2000 wird
dies sogar auch für Kurzzeittherapie bis 25 Stunden
gelten.) Im Gutachterverfahren überprüft ein von der
Krankenkasse ausgewählter und beauftragter, für diese
Aufgabe besonders qualifizierter Fachgutachter nach
Aktenlage, ob eine Indikation - entsprechend der
Kriterien von Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit - für
die geplante psychotherapeutische Behandlung vorliegt. Es
werden durch den Gutachter dann jeweils nur Teilschritte
genehmigt. Je nach Therapieverfahren können hier im
ersten Schritt 160, 80, 50 oder 45 Stunden beantragt
werden, danach in einem zweiten 80, 30 oder 15 und - in
ganz besonderen Fällen - in einem letzten noch einmal 60
bzw. 20. Beim Fortsetzungsantrag sollen dann Symptomveränderungen und Ergänzungen zur Anamnese, Psychodynamik und Diagnose nachgetragen und der bisherige Therapieverlauf, die eingesetzten Methoden und die damit erreichten Ergebnisse ausführlich dargelegt werden. Auch vorgenommene Änderungen des Therapieplanes und der Prognose sollen erörtert werden. Beim dritten und letzten Antrag
für Ausnahmefälle muß zusätzlich noch eine
ausführliche Begründung für die Notwendigkeit des
Überschreitens der Regelgrenzen hinzugefügt werden. Auch die z.Zt. von vielen
Verbänden angebotenen Gutachtenseminare für ehemalige
Erstattungsbehandler zeigen, daß hier eine
ernstzunehmende Hürde vor Beginn einer Therapie
überwunden werden muß. 2. Intervision Unter Intervision versteht man eine Fallbesprechung in einer Gruppe von Fachkollegen, die sich regelmäßig trifft, allerdings - im Gegensatz zur Supervision - ohne explizit benannten, meist bezahlten Supervisor als Leiter. Jeder der Teilnehmer kann in den Gruppensitzungen abwechselnd ein Behandlungsproblem, das ihn bei einem seiner Patienten beschäftigt, in anonymisierter Form vortragen. Sehr viele Psychotherapeuten nehmen freiwillig und regelmäßig auch nach Abschluß ihrer Ausbildung an einer solchen Gruppe kontinuierlich teil. In der Regel hat eine solche Gruppe 4 bis 6 Teilnehmer mit meist mehreren psychotherapeutischen Grundberufen und Spezialisierungen und tagt in 1- bis 3-wöchigem Abstand. In einer solchen Gruppe, die oft
über Jahre mit denselben Teilnehmern fortgeführt wird,
kann eine Vertrauensebene entstehen, die größtmögliche
Offenheit auch bei schwierigsten Behandlungsproblemen
ermöglicht. Da auch der erfahrenste Therapeut
gelegentlich vor schwierigen behandlungstechnischen
Fragen steht oder ihm der emotionale Abstand zur
Problematik durch persönliche Betroffenheit verloren
gehen kann, gewährleistet diese Gruppe für die meisten
eine wichtige Überprüfung ihrer Arbeit und bietet eine
entscheidende Hilfe oder auch ein notwendiges Korrektiv.
Intervision ist somit eine unverzichtbare Entlastung bei
der sonst eher autonomen, "einsamen"
therapeutischen Arbeit, auf die kaum ein Praktiker im
Interesse des therapeutischen Erfolgs und damit auch aus
eigenem Interesse verzichten würde. 3. Supervision, Selbsterfahrung und sonstige Fortbildung Viele Psychotherapeuten nehmen
statt dessen oder zusätzlich noch gelegentliche oder
auch regelmäßige Einzel- oder Gruppen-Supervision gegen
Bezahlung in Anspruch. Sie suchen sich dafür meist einen
sehr erfahrenen oder besonders renommierten Kollegen
ihres Vertrauens, mit dem sie über besondere
Behandlungsprobleme sprechen können. Sie nehmen dafür
teilweise weite Anreisen - auch bis ins Ausland - und
erheblichen Zeit- und Geldaufwand in kauf. 4. Forschung Psychotherapie ist zwar im Jahre 1967 überhaupt erst Kassenleistung geworden, weil nicht nur ihre Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen wurde, sondern außerdem aufgezeigt werden konnte, daß langfristig in nennenswertem Ausmaß dadurch Kosten durch Arztbesuche, Klinikbehandlungen oder auch Arbeitsunfähigkeit eingespart werden können. Trotzdem gab es immer wieder - und in letzter Zeit sogar zunehmend - Kritik nicht nur an der Wirksamkeit bestimmter "aufwendiger" Therapieverfahren, sondern an der Psychotherapie überhaupt. Auch die Pharmaindustrie tat und tut weiterhin ein übriges, um - v.a. in der Ärztepresse - mit dem Versprechen auf rasche Wirksamkeit den Eindruck einer Überlegenheit ihrer Produkte zu erwecken. Dem ist entgegenzuhalten, daß eine Reihe äußerst sorgfältig erhobener, wissenschaftlicher Befunde vorliegen, die die außerordentliche Wirksamkeit der in der Richtlinientherapie zugelassenen Kurz- und Langzeitverfahren belegen - und es werden immer mehr (s. hierzu in der bvvp-Homepage Info für Patienten, Ärzte und Kassen)
Es muß somit festgehalten werden,
daß im Bereich Psychotherapie bereits heute ein Bündel
von sehr erfolgreichen und bewährten, meist aber
unbezahlten Qualitätssicherungsmaßnahmen gängige
Praxis ist, das seinesgleichen in der Kassenärzteschaft
sucht und damit die Forderung nach struktureller
Qualitätssicherung in Form von interner und externer
Verlauf- und Ergebniskontrolle bereits heute vorbildlich
und breitenwirksam erfüllt ist. bvvp- Homepage |