Willkommen beim Verband Hessischer Vertragspsychotherapeuten vhvp e.V.

Aktuelles

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       12 Januar 2012

 

Praxisabgabe - Praxissuche -  Praxistausch      12.01.2012

Veranstaltungen des vhvp in 2010 

Praxisassistenz - Suche und Vergabe                07.09.2011

Schwarzes Brett                  07.09.2011

 

Qualitätsmanagement-Modell des bvvp

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Aktueller Rundbrief des vhvp vom 6. Dezember 2011

Zur Demonstration der PiA in Wiesbaden am 8.Dezember in Wiesbaden

Deutsches Ärzteblatt PP 11/11: "Wirksamkeit und Qualitätssicherung in der Psychotherapie: Das Gutachterverfahren optimieren", Tilo Silwedel, November 2011
Bei einer Podiumsdiskussion des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten zum Modellprojekt der Techniker-Krankenkasse wurde über die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der Psychotherapie diskutiert.
Das Modellprojekt der Techniker-Krankenkasse (TK) ist ein herausragendes Beispiel gelungener Versorgungsforschung und bietet sehr gute Nachweise für die Wirksamkeit und Qualitätssicherung von Psychotherapie.“ Dieses Fazit zog Prof. Carl Scheidt, Freiburg/Brsg., Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der TK-Studie, bei einer Podiumsdiskussion des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp) Bayern, die Ende September in Nürnberg stattfand. „Patienten und Psychotherapeuten auf dem Prüfstand“, so lautete der Titel der Veranstaltung anlässlich der hoch kontrovers diskutierten TK-Studie, in der überprüft wurde, ob ein computergestütztes „Qualitätsmonitoring“ dem klassischen Gutachterverfahren überlegen sei.

 

Aus dem 58. Rundbrief des vhvp vom 5. Mai 2010, Inhalt

Stellungnahme des vhvp zum neuen HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) für die Presse

bvvp-info: Stellungnahme des bvvp zu den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR), 21.02.2011
Mit der geplanten Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien haben sich die Auseinandersetzungen über die damit verbundenen Probleme der Datensicherheit und der Beeinflussung von Praxisabläufen und Behandler-Patienten-Beziehungen aktualisiert.
Diese Probleme sind zwar keineswegs neu: schon mit der ICD-10 Kodierungspflicht und mit den immer unübersichtlicheren Datenverarbeitungswegen bei Selektivverträgen wurde eine bedenkliche Entwicklung in Gang gesetzt. Aber die Einführung der Kodierrichtlinien stellt einen weiteren Schritt in eine gläserne Zukunft und eine zunehmende Überformung der Behandlungssituation dar.

Eine Stellungnahme von unserem Bundesverband 

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