Bericht von der DV der LPPKJP am 16./17.4.2010

Am 16./17.4.2010 fand in Heppenheim die Delegiertenversammlung der LPPKJP statt – im Folgenden berichten wir darüber.

Der erste Tag wurde für eine intensive Aussprache zur Ausbildung und der Novellierung des PsychThGs genutzt. Sollen Absolventen sozial-/pädagogischer Studiengänge auch künftig Zugangs zur Psychotherapeutenausbildung haben? Wird es die beiden Berufe des KJP und PP weiter geben? Ist die angemessene Ausbildungsvergütung für PiAs über eine eingeschränkte Behandlungserlaubnis ein gangbarer Weg?

Der folgende Antrag wurde einstimmig verabschiedet: „Eine Entscheidung auf dem 6. Deutschen Psychotherapeutentag im Mai 2010 hinsichtlich der Fragen, wie ein oder zwei Heilberufe, Einführung einer eingeschränkten Berufsausübungserlaubnis u.a. ist derzeit nicht in breitem und einvernehmlichem Konsens herbeizuführen. Der Vorstand der BPtK wird aufgefordert, die Engführung der Diskussion auf der Grundlage ihres vorgelegten Eckpunktepapiers zu beenden und verschiedene Optionen unter Einbeziehung der bereits vorliegenden Konsenspapiere und Stellungnahmen in ausgewogen besetzten Kommissionen zeitnah erarbeiten zu lassen. Bei besonderem Entscheidungsdruck soll ein außerordentlicher DPT einberufen werden.“

Der letzte Satz wurde von Elisabeth Schneider-Reinsch ergänzt, um die Notwendigkeit einer ausführlichen Auseinandersetzung mit der Thematik jenseits der Verbandszugehörigkeiten zu unterstreichen.

Die Position der IL: Wir präferieren das Zwei-Berufe-Modell, weil es unseren Zielsetzungen besser entspricht als die bisher vorgelegten Modelle für einen Beruf: Erhalt des Zugangs für sozial- / pädagogische Studiengänge zur KJP-Ausbildung und Sicherung der hohen Qualität der KJP-Ausbildung sowie Gewährleistung der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche. Auch die PP-Ausbildung mit ihren hohen Standards bliebe erhalten. Gäbe es ein Modell für einen Beruf, das diesen Zielvorstellungen entspricht, wäre es sicher konsensfähig.

Ein weiteres Ergebnis der Diskussion auf der DV war die Forderung nach einer kurzfristigen und raschen Präzisierung der akademischen Zugangskriterien im Psychotherapeutengesetz, weil in Folge des Bologna-Prozesses in vielen Bundesländern der Bachelor für die Zulassung zur KJP-Ausbildung akzeptiert wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf zur Herstellung von Rechtssicherheit, denn auch wenn diese Praxis juristisch möglich ist: Sie ist fachlich nicht zu vertreten. Die DV sprach sich einstimmig für den Master als Zugangskriterium aus.

Einer Lösung des Problems der Vergütung der praktischen Tätigkeit für PiAs kam die DV bei aller Einmütigkeit nicht näher. Eine eingeschränkte Berufserlaubnis stieß auf Bedenken: Zu Beginn der Ausbildung könne noch keine ausreichende Qualifikation zur Behandlung vorausgesetzt werden. Es handele sich um eine verkappte „Direktausbildung“, bei der den PiAs nur das eingeschränkte Wissen aus dem Studium zur Verfügung stünde, wo psychoanalytische Verfahren in der Vermittlung zu kurz kommen. Zur Verbesserung der für PiAs nach wie vor untragbaren Situation schlug Elisabeth Schneider-Reinsch die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe vor, in der Vertreter von PiAs/ Jung Approbierten, Ausbildungsinstituten sowie Kammervertreter über Ausbildungsangelegenheiten verhandeln sollten. Darüber soll zunächst im Kammervorstand beraten werden. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Mit den Vitos Kliniken in Hessen hat die Kammer über Empfehlungen zur organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung der Praktischen Tätigkeit für PP und KJP gesprochen und einen Entwurf vorgelegt.

Ein weiterer TOP war die Veränderung der Weiterbildungsordnung(WBO), die zwar Regelungen zur Weiterbildung in Bereichen außerhalb des Diagnosespektrums der Kapitel F1 bis F9 des ICD-10 vorsieht, aber nicht zur Weiterbildung in Verfahren. Derzeit ist die Neuropsychologie die einzige in Hessen mögliche Weiterbildung für PP und KJP. Bis zur Herbst-DV sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die WBO erweitert werden kann, um eine geregelte Weiterbildung in Verfahren wie Gesprächspsychotherapie und Systemische Psychotherapie zu ermöglichen. Auch dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die IL unterstützt die Bemühungen der Fachgesellschaften, für die vom Wissenschaftlichen Beirat zur psychotherapeutischen Ausbildung anerkannten Verfahren verbindliche Qualitätsstandards zu entwickeln. Dadurch soll die Verfahrensvielfalt erhalten und verschiedenen Ansätzen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung gegeben werden.

Zum Schluss noch ein Blick auf die Kammerfinanzen: Nachdem letztes Jahr 39.000 € zum Ausgleich des Haushalts fehlten und aus den Rücklagen entnommen werden mussten, beträgt das Kammervermögen immer noch 773.000 €. Hier muss der Spielraum für eine Beitragssenkung ausgelotet werden, damit Rücklagenbildung und Beitragsgestaltung in einem vernünftigen Maß zueinander stehen.

Alfred Krieger, Wiesbaden