Beitragsordnung: (ab 2010 lt. MV am 13.11.09)
b) Der Beitrag für Alleinerziehende mit eingeschränkter Praxistätigkeit reduziert sich auf die Hälfte.
c) Der Beitrag für a.o. Mitglieder nach der Praxisaufgabe reduziert sich auf 100,00 €.
d) Der Beitrag für Ehepaare und Paare in Lebensgemeinschaft reduziert sich auf 75 % pro Person.
e) Ärztliche WeiterbildungsteilnehmerInnen und PiA sind beitragsfrei.