Frohe Botschaft zur Konvergenzregelung
Seit Beginn des Jahres 2009 versucht die KVBW über Konvergenzregelungen extreme Honorareinbrüche bei einzelnen Ärzten abzufedern. Seither sind die Psychotherapeuten zu "Gewinnern" konvertiert und werden für die Konvergenz zur Kasse gebeten. Wir dürfen endlich einmal solidarisch unseren armen Facharztkollegen unter die Arme greifen. Mit Händen und Füßen und guten Argumenten haben wir uns gegen diese Ungerechtigkeit gewehrt, haben uns auch an das Sozialministerium in Stuttgart als Rechtsaufsicht gewendet und ein Rechtsgutachten von Herrn Dr. Kleine-Cosack und Norbert Bowe vorgelegt. Nun hat die KVBW eingelenkt - vermutlich aus der Erkenntnis, dass die vollumfängliche Einbeziehung der PT in die Konvergenz einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Zumindest eines unserer vorgetragenen Argumente, dass die BSG- Rechtsprechung mit einem Mindestpunktwert von 2,56 Cent für die probatorischen Sitzungen auch in der Konvergenz Gültigkeit haben muss, hat Wirkung gezeigt.
Der Vorstand der KVBW hat einen Kompromiss beschlossen: die Psychotherapeuten werden danach nur noch mit maximal bis zu 25 % ihres konvergenzrelevanten Honorars des aktuellen Quartals in die Konvergenz einbezogen. Das bedeutet im Klartext: Von dem Honorar für die nicht gnpfl. Leistungen, ggf. verrechnet mit Honorarminderungen bei den gnpfl. Leistungen, werden maximal 25% abgezogen. Hierbei differenziert die KV nicht zwischen probatorischen Sitzungen und anderen nicht- genehmigungspflichtigen Leistungen. Diese Regelung soll rückwirkend ab dem 1. Quartal 2009 in Kraft treten und ist vorläufig bis Ende 2009 so mit den Kassen vereinbart. Es ist aber davon auszugehen, dass der Vorstand beschließt, die Regelung mit den Kassen bis zum Ende der gesamten Konvergenzphase zu vereinbaren.
Da die KV das Ganze als Härtefallregelung, die aber auf die ganze Arztgruppe angewendet wird, verkauft, wird bei der Berechnung der Konvergenzwerte für 2010 das jetzt evt. zurückgezahlte Honorar für 2009 nicht zum Honorar in 2009 einberechnet. Das führt im ersten Schritt dann wieder zu Riesen-Abzügen, die dann im 2. Schritt wieder durch die 25%-Regelung abgemildert werden. Jeder, der etwas zurückbekommt, erhält einen Brief von der KV. Die Rückzahlungen beginnen ab sofort und werden sukzessive mit den Quartalszahlungen abgewickelt. Alle Psychotherapeuten zusammen erhalten etwa 40% der bisher einbehaltenen Millionen zurück. Schon daran kann man erkennen, dass Psychotherapeuten leider weiterhin in großem Umfang zu den Zahlern der Konvergenzregelung gehören.