Berichtspflicht: Die gute und die schlechte Nachricht:

Die gute Nachricht: Die psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeuten haben einen kleinen Sieg errungen. Nach jahrelangen Forderungen dürfen sie jetzt auch - wie ihre ärztlichen Kollegen - die Ziffer 1601 für individuelle Artzbriefe abrechnen.

Die schlechte Nachricht: Sie müssen es. Und zwar müssen sie pro Quartal pro Patient einmal an den Hausarzt berichten. Das ist jetzt die endgültige Entscheidung von KBV und Kassen im Bewertungsausschuss auf diese immer wieder, insbesondere von der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung vorgetragene Forderung hin, die auch der Fachausschuss übernommen hatte. Das wird ganz besonders auch die ärztlichen Psychotherapeuten freuen, die diese Ziffer schon vorher abrechnen konnten, nun aber auch dieser Pflicht unterliegen.

Leider konnte diese (Trotz?-)Reaktion, die nennenswerte Kosten nach sich zieht, nicht mehr verhindert werden. Ab 1.1.07 sind Berichte - als kurze (Ziffer 1600) oder längere (Ziffer 1601) Variante - also Pflicht und Teil der vollständigen Leistungserbringung.

Aber: Der Patient muß zustimmen! Wenn er das nicht will oder gar keinen Hausarzt hat, darf und muß man nicht berichten. Dies sollte man sich aber schriftlich bestätigen lassen. Im nächsten bvvp-Magazin - und damit früh genug - wird Jürgen Doebert hierzu noch ausführlicher und genauer informieren.

Der bvvp hat außerdem ein Standard-Formblatt zu Ihrer Verwendung entworfen, das der Patient unterschreiben kann, wenn er keinen Bericht wünscht. Die Formulare und weitere Erklärungen finden Sie unter dem link zu den internen Sieten der bvvp Homepage, siehe unten!

Frank Roland Deister

 

Zu den Formularen gelangen Sie hier über die internen Seiten des bvvp