bvvp-Kurzinfo:
Berichtspflicht gilt leider vorerst weiter Entgegen allen Erwartungen sind die Krankenkassen leider bisher nicht dem Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) gefolgt, die ab Quartal 1/07 eingeführte, aber hochproblematische Berichtspflicht für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wieder aufzuheben.
Die Beratungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Daher gilt sie bis auf Weiteres fort und muß somit nicht nur im Quartal 1/07, sondern auch im kommenden Quartal erfüllt werden.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise des bvvp im letzten bvvp-Magazin oder auch die Ihres Landesverbands, da die regionalen KVen unterschiedliche Umgangsformen mit dieser Pflicht vorsehen. Über etwaige Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Quelle: F.R. Deister, bvvp