, Gesundheitspolitik, Nr. 147 / Mittwoch, 23. August 2000ÄRZTE ZEITUNG
Untersuchung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
ZI bestätigt einen Mangel an Psychotherapeuten
Von Wolfgang van den Bergh
Köln. In der Psychotherapie gibt es eine latente Unterversorgung. Zu diesem Ergebnis kommt das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI), das im Auftrag von KBV und Bundesgesundheitsministerium den ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsbedarf ermittelt hat. Damit werden psychotherapeutische Verbände, die vor einer dramatischen Unterversorgung warnen, in ihrer Auffassung bestätigt.
Nach Angaben des ZI sind die über 15 000 tätigen Behandler dieser Fachgruppe unter den jetzigen Bedingungen „bei weitem nicht in der Lage", alle potentiellen Patienten, die behandlungsbedürftige psychische Störungen aufweisen, zu versorgen. Zugleich räumt das ZI aber ein, daß vor dem Hintergrund der Finanzierungsproblematik bei den bestehenden psychotherapeutischen Praxen eine indikatorgestützte nachfrageorientierte Bedarfsplanung vermutlich schnell an ökonomische Grenzen stoßen würde.
Konkrete Zahlen aus epidemiologischen Studien
Zeitliche
Arbeitskapazitäten bei Psychotherapeuten Stunden pro Woche Anzahl Anteil an Gesamt 0-17 312 20,5 % 18-25 293 19,3% 26-30 212 13,9% 31-40 356 23,4 % 41-50 259 17,0% 51-60 72 4,7 % 61-81 17 1,1% Quelle Zentralinstitut für die
kassenärztliche Versorgung (Befragung 1997/98) Tabelle ÄRZTE ZEITUNG Vollzeit ist eher die
Ausnahme: Eine Befragung unter 1551 Psychotherapeuten (Rücklaufquote 25
Prozent) hat ergeben, Löcherbach und Weber schränken
allerdings ein, daß für eine administrative Versorgungsplanung der Anteil von
1,89 Prozent unbedingt bereinigt werden müsse. Eine Modellrechnung, die zwar
den epidemiologischen Behandlungsbedarf zum Ausgangspunkt nimmt, müsse eine
Vielzahl begrenzender Faktoren berücksichtigen. Einige Beispiele: Weiterer Parameter:
Arbeitskapazitäten. Eine Befragung unter 1551 Psychotherapeuten (Rücklaufquote
25 Prozent) hat ergeben, daß nur etwa 40 Prozent aller Behandler, die
antworteten, mindestens 40 Wochenarbeitsstunden für Psychotherapie tätig
waren. Dabei muß berücksichtigt werden, daß die ZI-Befragung 1997 und 1998
stattgefunden hat. Inwiefern sich die Wochenarbeitszeitstunden nach dem
Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes am l. Januar 1999 verändert haben,
steht auf einem anderem Blatt. Dennoch: Die Aussage der Wissenschaftler, bei der
Bedarfsbemessung, Vollzeitbehandler, überwiegend tätige und geringfügig
tätige Psychotherapeuten zu unterscheiden, wird dadurch nicht in Frage
gestellt. Behandlungsdauer: Vernachlässigt man
die Unterschiede zwischen den Therapieverfahren, so versorgt ein voll
berufstätiger Psychotherapeut im Schnitt 22 Patienten pro Jahr, bei einer
Arbeitsleistung von 1650 Behandlungsstunden pro Jahr und einer
durchschnittlichen Behandlungsdauer von 78 Stunden je Patient. 3750 Psychotherapeuten wohl voll
berufstätig Fazit der Autoren: „Die Anwendung der
Bestimmungen zur gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsplanung führt nun leider
dazu, daß gravierende Versorgungsungleichgewichte, die bereits bestehen, auch
künftig festgeschrieben werden. bvvp Homepage
daß nur etwa 40 Prozent aller Behandler, die antworteten, mindestens 40
Wochenarbeitsstunden für Psychotherapie tätig waren.
Die ZI-Umfrage wurde i n den Jahren 1997 und 1998 vorgenommen.
Nicht jede Störung, die beim Betroffenen Leidensdruck erzeugt, muß von einem
Fachpsychotherapeuten behandelt werden. Auch wenn Außenstehende wegen eines
psychischen Problems zu einer Konsultation raten, entspricht dem nicht immer ein
subjektives Behandlungsbedürfnis des Betroffenen mit Blick auf Psychotherapie.
Nicht jeder psychotherapiewillige akzeptiert letztendlich
den Therapieplatz, der ihm angeboten wird. Unterm Strich schätzen Löcherbach
und Weber einen für einen Versorgungsplanung relevanten Bedarf in der
Größenordnung von durchschnittlich 0,6 Prozent der Versicherten.
Löcherbach und Weber
schätzen, daß von den momentan über 15 000 Psychotherapeuten, die zur
vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, etwa 3750 voll berufstätig,
etwa 5250 überwiegend berufstätig, zirka 3000 halbtags berufstätig und etwa
3000 geringfügig berufstätig sind. Mit Blick auf die zuvor erhobenen Zahlen
können demnach alle 15 000 Psychotherapeuten etwa 220 500 Patienten, die eine
intensive Psychotherapie benötigen, versorgen. Als behandlungsbedürftig und
-willig gehen beide Wissenschaftler aber von 0,6 Prozent der GKV-Versicherten
aus. Dies entspricht einer absoluten Zahl von 480 000 Versicherten. Der aktuelle
Versorgungsgrad liegt damit bei knapp 46 Prozent.